Zschäpe und ihre Anwälte

Penneke StPO

Der vierte Pflichtverteidiger?

Was ist nur in München los. Frau Zschäpe lässt keinen guten Fleck an ihren Anwälten. Der Richter lehnt die Entpflichtung der Verteidiger ab und nun? Das Gericht erwägt einen vierten Pflichtverteidiger beizuordnen. Geht das? Und geht das gut?

Neben  Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl will das Gericht in München wohl einen vierten Pflichtverteidiger beiordnen.

Es werde erwogen, für Beate Zschäpe den Rechtsanwalt Mathias Grasel aus München als weiteren Verteidiger zu bestellen, teilte der Vorsitzende des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München, Manfred Götzl, mit. (Quelle SPON)

§ 137 StPO erlaubt nur bis zu drei gewählte Verteidiger. Da der Pflichtverteidiger aber vom Gericht bestellt wird, ist es grundsätzlich kein gewählter Verteidiger. Doch wie kommt der neue nun ins Verfahren. Anscheinend zieht er schon im Hintergrund die Fäden, so spinnt die Geschichte schon die Presse, doch dann ist er ein gewählter Verteidiger, der dann erst zum Pflichtverteidiger wird. Wie kommt jetzt das Gericht auf den neuen Verteidiger? Hat er sich als Verteidiger für Frau Zschäpe gemeldet?

Es ist aber wohl möglich, denn auch neben dem Wahlverteidiger kann das Gericht mehrere Pflichtverteidiger beiordnen (BGH 15, 306, 309).

Ich bin mal gespannt, ob der neue ein Pflichtverteidiger wird, wie die anderen sich verhalten, wie die Verteidigungsstrategie aussieht und ob sie nun aussagt oder nicht.

 

Thomas Penneke