„Faeser hasst Meinungsfreiheit“ (?)

Journalist wegen Bildmanipulation verurteilt

Ein Journalist wurde wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf X ein manipuliertes Bild von Nancy Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gepostet (AG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24).

Meinungsfreiheit oder gezielte Verleumdung? Ein Journalist des Onlineportals „Deutschland-Kurier“ wurde verurteilt, weil er Innenministerin Nancy Faeser ein gefälschtes Zitat unterjubelte. Der Fall bewegt – nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Denn was darf Satire – und wann wird aus Kritik strafbare Schmähung?

Sachverhalt

David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, postete im Jahr 2024 auf X (ehemals Twitter) ein bearbeitetes Foto von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Darauf war sie mit einem Schild zu sehen, auf dem angeblich stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Tatsächlich war das Originalbild vom Bundesinnenministerium veröffentlicht worden – mit dem echten Schriftzug „We remember“ anlässlich des Holocaust-Gedenktages.

Die Staatsanwaltschaft sah darin eine gezielte Bildmanipulation mit dem Ziel, die Ministerin in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Das Amtsgericht Bamberg stimmte zu: Für den durchschnittlichen Betrachter sei die Manipulation nicht zu erkennen gewesen. Die Fotomontage sei keine zulässige Satire, sondern eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, die den Tatbestand der Verleumdung nach § 188 StGB erfülle.

Entscheidung

Das Gericht verurteilte Bendels zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Journalist erhielt zunächst einen Strafbefehl, legte jedoch Einspruch ein. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass sich politische Auseinandersetzungen auch im digitalen Raum an die Grundregeln der Rechtsordnung halten müssen.

Bendels kündigte an, sich mit „allen juristischen Mitteln“ gegen das Urteil zu wehren. Auch Vertreter der AfD kritisierten die Entscheidung scharf. Stephan Brandner sprach von einem „politisch motivierten“ Urteil, das kritische Stimmen unterdrücken solle.

Mehr zur Strafbarkeit politischer Äußerungen findest du hier.

Meinung und Schluss

Verurteilung wegen Verleumdung oder Angriff auf die Meinungsfreiheit? Der Fall Bendels ist ein Prüfstein für das Spannungsverhältnis zwischen Grundrechtsschutz und Persönlichkeitsrecht. Wer manipulierte Bilder als Tatsachen präsentiert, sollte sich über strafrechtliche Konsequenzen nicht wundern. Aber präsentierte er tatsächlich eine falsche Tatsache oder eine Kritik, wenn auch überspitzt?

Trotzdem: Meinungsfreiheit ist kein Schönwetter-Grundrecht. Kritik darf pointiert, ja, auch überzogen sein – solange sie nicht zur bewussten Lüge wird. Der Grat ist schmal. Die Berufungsgerichte werden entscheiden, ob hier eine rote Linie überschritten wurde – oder ob das Urteil selbst eine ist.

Mehr zu aktuellen Urteilen zur Meinungsfreiheit gibt es hier.

2 Gedanken zu „„Faeser hasst Meinungsfreiheit“ (?)“

  1. Schon jetzt leidet diese sogenannte “Meinungsfreiheit”, dieses deutsche Grundrecht, an viel zu vielen Einschränkungen. Wenn ich nicht alles sagen darf, was ich sagen möchte, dann ist das eben keine Meinungsfreiheit.
    Wenn man wirklich alles sagen kann, was einen bewegt und das schließt auch ein zu sagen “Du bist ein Arschlosch”, erst dann hat man wirklich eine Meinungsfreiheit. Zur Meinungsfreiheit gehört nun mal auch, dass ich dem gegenüber sagen kann, was ich von ihm halte. Das mag demjenigen nicht gefallen und erbosen, aber er kann ja zurück frotzeln.

    1. Wegen des “Arschloches” kommt es aber auch wieder auf den Einzelfall an. Will ich ihm mitteilen, dass er etwas Unrichtiges getan hat oder will ich ihn herabwürdigen? Wie sieht das Wort eigentlich gegenüber einer Frau (oder divers) aus? 😉

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