Journalist wegen Bildmanipulation verurteilt
Ein Journalist wurde wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf X ein manipuliertes Bild von Nancy Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gepostet (AG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24).
Meinungsfreiheit oder gezielte Verleumdung? Ein Journalist des Onlineportals „Deutschland-Kurier“ wurde verurteilt, weil er Innenministerin Nancy Faeser ein gefälschtes Zitat unterjubelte. Der Fall bewegt – nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Denn was darf Satire – und wann wird aus Kritik strafbare Schmähung?
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