Verfahren gegen 100 Mio Dollar eingestellt

Penneke StPOBernie Ecclestone ist ein freier Mann, die Bestechungsvorwürfe sind vorm Tisch. Der Milliardär kommt gegen Zahlung von 100 Millionen Dollar davon. Damit ist Ecclestone nicht vorbestraft und kann weiter die Formel 1 regieren. Ich mache mir nicht Gedanken über den Sinn und Unsinn des § 153 a StPO, sondern über dessen bessere Anwendung. Und damit meine ich nicht, dass der Deal des Herrn Ecclestone zu beanstanden ist.

 

Völlig daneben lag im Vorfeld Frau Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Höhe des Deals – umgerechnet 74,5 Millionen Euro – zeige ja bereits, dass im Kern eine ganz erhebliche Schuld vorliegen müsse, argumentierte Leutheusser-Schnarrenberger. “Und in meinen Augen darf in dieser Dimension nicht mit der Justiz, mit der Gerechtigkeit gehandelt werden.”

 

Die Vorschrift des § 153 a StPO ist doch eindeutig. Wenn mittlere Schuld vorliegt, kann auch eingestellt werden. Bei einem Milliardär kann das auch im Millionenbereich sein. 😉

 

Abgesehen davon, dass sie den Deal um den § 153 a StPO eine „Frechheit“ nennt, liegt doch bei dieser Einstellung kein Schuldeingeständnis vor. Es gibt verschiedene Gründe, warum man ein Strafverfahren gemäß § 153 a StPO beendet. Es muss nicht die Schuld sein. Grund kann hier auch sein, dass sich ein Beschuldigter einen langen (und teuren) Prozess ersparen will. Selbst wenn am Ende ein Freispruch stehen könnte, bedeutet das nicht immer eine Rehabilitation des vormals Beschuldigten/Angeklagten. Der Fall Kachelmann zeigt es uns, wie rührend sich die Gesellschaft darum kümmert. Gebranntmarkt und eben nicht gesellschaftlich rehabilitiert. Es bleibt immer was hängen. Wenn dann noch GutmenschInnen und vermeintliche SteuerbetrügerInnen ihren unbewiesenen Senf dazugeben, dann wird es auch unmöglich. Vielleicht hätte Herr Kachelmann damals auch lieber eine Summe X bezahlt und Ruhe wäre im Puff gewesen.

 

Was macht man nun mit den Menschen, die solche Summen nicht aufbringen können. Ich habe da eine Dame, die des 8fachen Betruges angeklagt und deswegen auch verurteilt wurde. Die Summe war nicht annähernd so hoch, wie die von Herrn Ecclestone, doch sie reichte, um der Dame eine unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren zu verpassen.

Mh?!

Die Dame hat keine tausende von EURO zur Hand. Sie hat aber keine Arbeit und somit jede Menge Freizeit anzubieten, die sie in Arbeitsstunden hätte verwandeln können.

 

Wie sieht es denn aus? Im Sinne des § 153 a StPO können auch Arbeitsstunden beauflagt werden. Die kann sie leisten.

 

Wenn sie sieben Tage die Woche, davon 10 Stunden am Tag arbeitet, könnte sie nach sechs Monaten ca. 1680 Arbeitsstunden ableisten. Wenn sie als Buße in dieser Zeit nur fünf Stunden schläft, dann könnte sie 133 Stunden in der Woche abreißen und somit auf insgesamt ca. 3192 Arbeitsstunden kommen (Berechnung immer mit 4 Wochen je Monat).

 

Wahnsinn!

 

Deutschland, denk mal darüber nach! 😉

 

Thomas Penneke

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