Veganismus ist geschützte Weltanschauung

Eine aus ethischen Gründen vegane Lebensweise hat in Großbritannien den Status einer philosophischen Weltanschauung und ist damit vom Diskriminierungsverbot geschützt. Geklagt hatte ein überzeugter Veganer vor einem dortigen Arbeitsgericht.

Der Entscheidung des Gerichts lag zugrunde, dass der Kläger, ein 55 Jahre alter Mann, wegen seiner Überzeugung zur veganen Lebensweise entlassen worden sei.

Der Kläger sei ein ethischer Veganer. Dies beinhalte viel mehr, als keine Lebensmittel mit tierischen Inhaltsstoffen zu essen. Es sei eine Philosophie und eine Weltanschauung, die die meisten Aspekte meines Lebens umfasse, soll der Kläger erklärt haben.

Dieser Argumentation folgte nun auch das Gericht. Ein ethischer Veganismus sei “wichtig” und des Respekts einer demokratischen Gesellschaft würdig, so der Richter. Hierbei sei entscheidend gewesen, dass der Kläger, wie er vorgetragen habe, sich nicht nur vegan ernähre, sondern auch unter anderem bei seiner Kleidung auf tierische Materialien verzichte.

Über seine Kündigung hat das Gericht aber noch nicht entschieden. Der Kläger trug vor, dass er den Rentenfonds seines Arbeitgebers kritisiert habe. Dieser soll in Unternehmen investiert haben, die Tierversuche unternehmen. Pikant: Sein Arbeitgeber ist eine Tierschutzorganisation.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

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