Urteil gegen pädophilen Kinderarzt

Es war ein Neuaufguss eines Strafverfahrens. Nun hat das Landgericht Augsburg einen Kinderarzt wegen Missbrauchs von etwa 20 Jungen zu einer Haftstrafe von 12 Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Mit einem lebenslangen Berufsverbot wurde er ebenfalls belegt.

Der 44-jährige Kinderarzt hatte alle Vorwürfe gestanden. Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesprochen. Er versprach ihnen Spielzeug versprochen und missbrauchte sie dann in Gebäuden in der Nähe. Sogar einen fünfjährigen Jungen entführte der Arzt und missbrauchte diesen in seiner Wohnung. Er narkotisierte ihn vor dem Missbraucht. Danach setzte er das benommene Kind wieder aus.

BGH hob damals das Urteil auf

Das Landgericht Augsburg hatte den Mann schon einmal zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und Sicherungsverwahrung sowie zu einem Berufsverbot verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof seinerzeit aufgehoben, denn es sollte in einem neuen Verfahren die Schuldfähigkeit des Mannes noch einmal genau geprüft werden.

Landgericht: schuldfähig

Im Revisionsprozess gegen den pädophilen Kinderarzt ist dieser nun zu 12 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem bleibt das Gericht bei der anschließenden Sicherungsverwahrung und einem lebenslangen Berufsverbot. as Augsburger Landgericht hält den pädophilen Mediziner für voll schuldfähig. Das hat der Revisionsprozess nach 20 Verhandlungstagen ergeben.

hr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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