Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern – doch was passiert, wenn es gezielt genutzt wird, um Unternehmen finanziell unter Druck zu setzen? Der Fall einer Dortmunder Trans-Person, die mit 240 Klagen auf Entschädigung pochte und dabei hohe Summen erstritt, zeigt: Der Gesetzgeber hat ein Einfallstor geschaffen, das zur rechtlichen Tyrannei führen kann.
Sachverhalt
Eine Dortmunder Trans-Person hat in den vergangenen Jahren 240 Klagen wegen vermeintlicher Diskriminierung eingereicht – und fast jede gewonnen. Alina S., 47 Jahre alt, bezieht Bürgergeld, hat keine feste Anstellung, aber eine bemerkenswerte Erfolgsquote vor Gericht. Ihre Klagen stützen sich auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mal fehlte das „d“ für „divers“ in der Stellenausschreibung, mal war die Position nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet, mal wurde sie schlicht nicht genommen. Doch in jedem Fall folgte eine Klage – und meistens eine Entschädigungszahlung.
Jüngstes Beispiel: Die Dortmunder Druckerei „Siebdruck Jäger“ musste 700 Euro zahlen, weil Alina S. sich nach ihrer Ablehnung diskriminiert fühlte. In anderen Fällen gingen die Zahlungen sogar in den fünfstelligen Bereich. Ein Rechtsanwalt schätzt die Gesamtsumme der erstrittenen Entschädigungen auf mindestens 240.000 Euro – steuerfrei und ohne Anrechnung auf das Bürgergeld.
Kritiker – darunter auch Vertreter betroffener Unternehmen – sprechen von einem bewussten Geschäftsmodell. Die Bewerbungen seien grottenschlecht formuliert, die Qualifikation oft unzureichend, so dass keine ernsthafte Einstellungsabsicht bestehen könne. Dennoch sahen Gerichte bislang in den meisten Fällen eine Diskriminierung und gaben den Klagen statt.
Auswirkungen
Der Fall zeigt, wie weitreichend die Beweislastumkehr des AGG Arbeitgeber benachteiligt. Wer eine Bewerbung ablehnt, muss nachweisen, dass dies nicht diskriminierend geschah – eine Beweisführung, die sich in der Praxis kaum erbringen lässt. Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, stehen damit vor einer perfiden Wahl: sich auf einen teuren Prozess einlassen oder eine schnelle Einigung durch Zahlung anstreben.
Zudem stellt sich die Frage, ob solche Fälle das eigentliche Ziel des AGG konterkarieren. Minderheitenschutz sollte bedeuten, dass echte Diskriminierung geahndet wird – nicht, dass gezielt Lücken im Rechtssystem ausgenutzt werden können. Jeder weitere Fall wie dieser schadet dem Ansehen von Antidiskriminierungsmaßnahmen und erschwert den Kampf gegen echte Ungerechtigkeiten.
Meinung und Schluss
Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für gesetzgeberische Naivität. Man hat ideologisch getrieben ein Gesetz geschaffen, ohne sich über dessen Missbrauchspotenzial Gedanken zu machen. Nun erleben wir, wie Unternehmen zur Kasse gebeten werden – nicht, weil sie diskriminieren, sondern weil sie sich nicht gegen eine Beweislastumkehr wehren können. Während die Mehrheit von Bürokratie und Klageflut erdrückt wird, dürfen Einzelne das System in einer Weise nutzen, die mit Gerechtigkeit wenig zu tun hat.
Ich bin für Minderheitenschutz – aber auch für den Schutz der Mehrheit vor einer Minderheit, die ihre Rechte missbraucht. Wenn der Gesetzgeber Unternehmen zwingt, sich für legitime Personalentscheidungen zu rechtfertigen, öffnet er Tür und Tor für genau solche Fälle.
Vielleicht sollte sich Alina S. weniger mit Klagen beschäftigen – und stattdessen mit echter Arbeit. Aber dank des AGG ist das wohl ein schlechter Witz.