Die Bezeichnung „Parkplatzschwein“ kann im konkreten Kontext zulässige Kritik statt strafbarer Beleidigung sein (AG Rostock, 11.07.2012, Az. 46 C 186/12). Ähnliche Fälle werden regelmäßig streng bewertet – entscheidend ist stets der Einzelfall.
Vor fast 14 Jahren entschied das Amtsgericht Rostock einen kuriosen und vielfach kolportierten Fall: Darf man jemanden, der einen Behindertenparkplatz blockiert, als „Parkplatzschwein“ bezeichnen? Das Urteil – ursprünglich hier Auftakt meiner rechtlichen Einordnung rund um Beleidigungen im Straßenverkehr – ist bemerkenswert, aber der Stand der Rechtsprechung bleibt in Bewegung. Zeit für einen aktualisierten Blick, auch mit etwas Humor. Die Frage: Wann ist eigentlich Schluss mit lustig?
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VGH bestätigt Verhüllungsverbot
Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss erkennbar bleiben. Der VGH Kassel bestätigt mit unanfechtbarem Beschluss (12.05.2025 – 10 A 1702/22.Z): Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen, da dieser die Identifizierbarkeit verhindert.
Ein Schleier am Steuer? Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden: Eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab beim Autofahren gibt es nicht – auch nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit. Die Richter bestätigten das in der StVO verankerte Verhüllungsverbot.
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Wie verhalte ich mich im “Straßenverkehr” gegenüber der Polizei?
Ob allgemeine Verkehrskontrolle oder Unfall, Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, so gibt viele Möglichkeiten auch im Straßenverkehr mit der Polizei in Kontakt zu kommen. Doch, wie verhalte ich mich hier? Halte ich mich an Penneke? Na klar! 🙂 Kontakt mit der Polizei im Straßenverkehr weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock