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Rückgabe des beschlagnahmten Geldes

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

Geld zurück nach Hausdurchsuchung!

Beweismittel, die im Rahmen eines gegen einen Ehegatten gerichteten Strafverfahrens in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute beschlagnahmt wurden, sind an die Ehegatten zurückzugeben, wenn die Beweismittel weder gepfändet wurden, noch der Nachweis erbracht ist, dass sie aus Straftaten rühren und dem Verfall unterliegen. Die Vermutung im Recht der Zwangsvollstreckung, dass Gegenstände in der ehelichen Wohnung grundsätzlich dem Schuldner gehörten, sei für eine strafprozessuale Beschlagnahme zu Beweiszwecken nicht einschlägig, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.11.2014 (Az.: V ZR 90/13). Rückgabe des beschlagnahmten Geldes weiterlesen