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Im falschen Film gewesen?

Penneke StPODie genaue Dokumentation von Zeugenaussagen ist in der Strafprozessordnung nicht vorgeschrieben. Vor allem in Protokollen der Landgerichte und Oberlandesgericht müssen nur die “wesentlichen” Förmlichkeiten enthalten sein, siehe § 273 StPO. Die Zeugenaussage selbst gehört hierzu nicht. Es wird im Protokoll lediglich erwähnt, dass es eine Zeugenaussage gegeben hat. Der Inhalt findet sich (wenn überhaupt) in den Urteilsgründen.  Im falschen Film gewesen? weiterlesen