Selbst wenn man mit einem Schriftzug auf seine Entscheidung jetzt “schwarz” zu fahren hinweist, wird der Straftatbestand der Beförderungserschleichung § 265 a StGB erfüllt. Die Schwarzfahrermütze nützt nichts weiterlesen
Selbst wenn man mit einem Schriftzug auf seine Entscheidung jetzt “schwarz” zu fahren hinweist, wird der Straftatbestand der Beförderungserschleichung § 265 a StGB erfüllt. Die Schwarzfahrermütze nützt nichts weiterlesen