VG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2026: Begeht ein Polizeibeamter Strafvereitelung im Amt, um eine Körperverletzung im Amt zu decken, ist regelmäßig die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt (VG Düsseldorf Urteil 11.5.26 35 / K 11301/25.O und 35 K 11303/25.O).
Polizeibeamte sollen Straftaten aufklären, nicht verdecken. Wenn ausgerechnet Führungskräfte innerhalb der Polizei Straftaten aus dem eigenen Bereich verschweigen, gerät das Fundament des Vertrauens in den öffentlichen Dienst ins Wanken.
Schweigen schützt nicht: Wenn Polizeibeamte lieber decken als ermitteln weiterlesen