Schlagwort-Archive: Befangenheitsantrag

Unverzüglich genug?

Auch für die Staatsanwaltschaft gilt beim Befangenheitsantrag der Unverzüglichkeitsgrundsatz – allerdings unter Berücksichtigung behördlicher Abläufe (BGH, Urteil vom 09.04.2025 – 1 StR 371/24).

Was heißt eigentlich “unverzüglich”? Im Fall eines Befangenheitsantrags des Staatsanwalts vor dem LG München I musste der BGH diese Frage klären. Der Antrag ging nämlich erst anderthalb Tage nach dem Anlass ein. Grund: Chef nicht erreichbar, Folgeverhandlung dazwischen. Trotzdem alles richtig gemacht, sagt der BGH.

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Nach fast 400 Verhandlungstagen zeigt sich das Gericht als befangen ???

Einer der bundesweit längsten Strafprozesse ist am Kieler Landgericht “geplatzt”. Fast sieben Jahre lang wurde dieser geführt. Der Prozess befasst sich mit einem möglichen Millionen-Betrug mit Flirt-SMS. Ein Richter und ein Schöffe waren nach Ansicht der Verteidigung während einer Zeugenbefragung abgelenkt. Nach fast 400 Verhandlungstagen zeigt sich das Gericht als befangen ??? weiterlesen