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Nicht versuchter Mord: Nebenklage zulässig

Mord auf Raten? Ehemann darf Nebenkläger werden

Plant die Ehefrau gemeinsam mit ihrem Liebhaber die Ermordung ihres Mannes, darf dieser sich auch dann als Nebenkläger anschließen, wenn der Auftragskiller den Mord nie versucht hat – so das LG Ansbach (Beschluss vom 04.03.2025 – Ks 1060 Js 3390/23).

Auftragsmord mit Hindernissen – der Killer wollte nur kassieren. Doch obwohl der Mord nie versucht wurde, darf der betrogene Ehemann Nebenkläger im Verfahren sein. Das LG Ansbach sieht ein berechtigtes Interesse – denn wer zum Ziel eines Mordkomplotts wird, hat ein Wörtchen mitzureden.

Sachverhalt: Ein Mann macht Urlaub in Thailand, während seine Ehefrau und ihr Liebhaber zuhause anderes planen: seinen Tod. Sie beauftragten einen Killer – der sich allerdings als Blender entpuppte. Statt zu töten, kassierte er nur das Geld. Das Trio landete schließlich gemeinsam auf der Anklagebank – wegen Verabredung zum Mord, der Killer zusätzlich wegen Betrugs.

Nach der Untersuchungshaft zog die Ehefrau mit Einverständnis ihres Mannes wieder in die gemeinsame Wohnung. Der Mann stellte einen Antrag auf Zulassung zur Nebenklage.

Entscheidung: Das LG Ansbach gab dem Antrag statt – auch wenn der klassische Weg nach § 395 Abs. 1 StPO versperrt war. Denn der Mordplan hatte nie das Versuchsstadium erreicht. Das Gericht bejahte aber § 395 Abs. 3 StPO: Bei schweren Folgen der Tat könne eine Nebenklage zur Wahrnehmung der Interessen des Geschädigten geboten sein.

Das Rechtsgut „Leben“ sei in besonderem Maß betroffen – auch ohne konkrete Gefährdung. Die besondere persönliche Situation – gemeinsame Kinder und Vermögen mit der Ehefrau – rechtfertige die Zulassung.

Mehr zur Nebenklage im Strafverfahren gibt’s hier.

Meinung und Schluss: In Sachen Eheverrat setzt dieser Fall Maßstäbe: Urlaub in Thailand, während die Liebste daheim einen Killer anheuert. Nur gut, dass der Möchtegern-Mörder lieber Kasse als Klinge machte. Trotzdem: Wer ein Leben aus dem Weg räumen will, darf nicht auf Formalitäten hoffen.

Der Nebenklägerstatus ist kein bürokratischer Bonus, sondern Ausdruck der Anerkennung von Verletzungen – auch psychischer. Wer Ziel eines Mordkomplotts wird, hat ein Recht darauf, im Gerichtssaal nicht nur Zuschauer zu sein.