Selbstbefriedigung während der Arbeitszeit in der Betriebskantine rechtfertigt fristlose Kündigung (ArbG Gera, Urteil vom 23. Oktober 2024, Az. 1 Ca 821/24)
Wer während der Arbeit Hand an sich legt, muss mit der Kündigung rechnen. Ein Mann wurde in der Kantine bei der Selbstbefriedigung erwischt – und verlor seinen Job.
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Wir brauchen Unterstützung! Daher gibt es ab 1.2.2016 eine Stelle (zunächst 20 h). Bitte nur ausgebildete ReFa's!!!…
Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Mittwoch, 27. Januar 2016

Ein Weg von rund 200 Metern zur Toilette ist zumutbar. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden (16 TABVGa 214/13). Geklagt hatte der Betriebsart eines Frachtunternehmens am Frankfurter Flughafen. Weg zur Toilette ist lang – Betriebsrat klagt weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock