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Zur Abrechnung von verbundenen Verfahren

DSC_0012Der Bezirksrevisor des Landgerichts Dresden nahm Stellung zur Abrechnung von verbundenen Verfahren zu einem KFA. Dem beigeordneten Rechtsanwalt stünden für das hinzuverbundene Verfahren keine Gebührenansprüche zu. Die Vorschrift des § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG a.F.  setzt für die Vergütung zwingend voraus, dass dieser im Verfahren auch schon tätig geworden ist (vgl. AG Eisenach Beschluss vom 5.2.2007 zu 721 Js 65428/05; LG Koblenz Beschluss vom 3.1.2005 2 Qs 121/04).  Liegen die Vollmachtserteilung und das Tätigwerden vor der Verbindung, Zur Abrechnung von verbundenen Verfahren weiterlesen