„Steuern sind Raub“ ist juristisch falsch. Das klingt zugespitzt. Juristisch führt die Aussage jedoch in die falsche Richtung. Raub setzt nach § 249 StGB Gewalt oder eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben voraus. Eine gesetzlich begründete Steuerpflicht erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Politisch bleibt die Parole dennoch interessant. Denn auch der demokratische Gesetzgeber muss Eigentum achten und darf die steuerliche Belastung nicht übermäßig gestalten. Art. 14 GG schützt dabei den privaten Nutzen vermögenswerter Rechtspositionen.
Wie weit darf der Staat bei der Besteuerung gehen?
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