Loveparade: Ein Angeklagter lehnt Verfahrens-Einstellung ab

Die WAZ meldete heute, dass ein Angeklagter des Loveparade-Strafverfahrens die Einstellung seines Verfahrens ablehne. Warum und was ist da los?

Bei der Loveparade am 24.07.2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Vor Gericht müssen sich zehn Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Sechs von ihnen waren Mitarbeiter der Stadt und vier vom Veranstalter Lopavent.

Das Duisburger Landgericht verkündete vor zwei Wochen, dass es eine Einstellung des Prozesses um die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und 652 Verletzten für denkbar halte. Das wurde am 16.01.2019 aus dem Rechtsgespräch bekannt gemacht, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte. Mehrere Anwälte berichteten, der Vorsitzende Richter habe eine Einstellung nach bisheriger Beweisaufnahme als sachgerechte Lösung aufgezeigt.

Etwaige Auflagen standen noch offen

Unklar ist bis heute noch, ob die Einstellung mit oder ohne Geldauflagen für die Angeklagten erfolgen könnte. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht eine Zwischenbilanz gezogen und das weitere Vorgehen mit den Beteiligten erörtert.

Der Berliner Anwalt Ioannis Zaimis habe nun nach Angaben der WAZ am Dienstag im Prozess in Düsseldorf erklärt, sein Mandant könne sich keine Einstellung des Verfahrens vorstellen, weder ohne Auflagen noch mit einer Geldzahlung. Der Angeklagte ist der Sicherheitsbeauftragte des Veranstalters Lopavent und er will, dass bis zu Ende verhandelt wird, ob es zu einem Freispruch kommt, einer Verurteilung oder einer Verjährung.


Gericht kann nur mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft einstellen

Damit der Prozess eingestellt werden kann, müssen aber sowohl Staatsanwaltschaft als auch sämtliche Angeklagten zustimmen. Bis 5. Februar müssen sie sich dazu geäußert haben. Der Lopavent-Mitarbeiter ist der erste Beteiligte, der sich öffentlich dazu positioniert.

Dazu fanden sich nach Gerichtsangaben 24 Verteidiger, 26 Nebenklage-Vertreter, drei Staatsanwälte und drei Richter zusammen. Einer Einstellung des Verfahrens müssten Verteidiger und Staatsanwälte zustimmen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld ausgeschlossen, ihre Zustimmung zum weiteren Vorgehen noch am 16.01.2019 zu erteilen.

Fast 600 Zeugen müssten noch gehört werden

In dem Strafprozess hat das Gericht bisher in 13 Monaten 96 Verhandlungstage absolviert und 58 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Es verteidigen 24 Rechtsanwälte und 26 Nebenklagevertreter werden beteiligt. Zudem fährt die Staatsanwaltschaft drei Staatsanwälte auf.

Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, müssten noch nach Angaben des Gerichts bis zu 575 Zeugen gehört werden.

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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