Kommt der Videobeweis?

Experten empfehlen nicht nur, sondern streiten auch darüber: der Videobeweis. Gemeint ist die Videoaufzeichnung einer Vernehmung des Beschuldigten als auch des Zeugen nebst Ton. Kann das gut gehen? Warum gibt es das nicht schon in Deutschland? Und was ist mit der Gerichtsverhandlung oder Vernehmungen bei der Polizei? Sollten da nicht auch Vernehmung aufgenommen werden?

Die Videoaufzeichnung kann nützlich, aber auch schädlich für den Mandanten sein. Nach einem “Spiegel” Bericht plädieren gerade “Experten” (wer das auch immer sein möge) für die Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen. Es sei eine Kommission durch den Bundesjustizminister Maas (SPD) eingesetzt worden, die sich nunmehr dafür ausspricht.

Bisher sind Vorführungen solcher Vernehmungen im Gericht grundsätzlich verboten. Zeugen müssen immer persönlich erscheinen. Es wird nur eine Ausnahme gemacht, wenn der Zeuge geschützt werden muss.

Nun betrachte ich meine Arbeit. Wie oft habe ich richterlichen Zeugenvernehmungen schon beigewohnt. Sie laufen manchmal ordentlich, aber auch mal schrecklich ab. Der Richter belehrt nicht richtig und sieht mich böse an, wenn ich ihn darauf aufmerksam mache. Tja, Herr Richter, dann muss man es auch ordentlich machen!!! Und dann passiert auch mal, was manche nicht wahrhaben wollen: da wird der Zeuge vom Richter in eine gewisse Richtung gelenkt. Da werden zigmal die gleichen Fragen gestellt, bis es passt. Wenn da ein versierter Strafverteidiger nicht interveniert, dann “bastelt” der eifrige Ermittlungsrichter schon die Beweisaufnahme mit seiner richterlichen Vernehmung zurecht und wenn der Zeuge sich in der Verhandlung nicht mehr erinnern kann oder will (weil er vorher gelogen hat), dann wird der Richter vernommen. Dieser berichtet dann, was er von dem Zeugen aufnahm. Wie das alles ablief, das kann dann (will dann) ein erkennender Richter nicht mehr nachvollziehen.

Der Videoeinsatz könnte der Glaubhaftigkeit aber auch der Glaubwürdigkeit dienen. Zeugen könnten besser eingeschätzt werden.

Aber was ist mit dem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß §§ 52 ff StPO? Mit dem Videobeweis könnte dies umgangen werden.

Und dann die Rechte des Beschuldigten? Wie sieht es mit diesen aus? Warum soll die Videoaufnahme erst bei der richterlichen Vernehmung erfolgen? Warum soll das nicht schon bei der Polizei geschehen?

Wenn dieser nämlich sein erzwungenes “Geständnis” widerrufen möchte, dann könnte anhand der Videoaufnahme, sein Vorbringen nachvollzogen werden. Ob das ihm immer nützt? Vielleicht reißen sich dann auch der eine oder Polizist zusammen und üben nicht unverhältnismäßigen Druck auf den Beschuldigten aus, der nur seine Rechte wahrnimmt. Oder die Videoaufzeichnung beginnt erst ab einem “gewissen” Zeitpunkt.

Es bleibt kompliziert. Hier könnte man noch mehr schreiben und sich einsetzen oder auskotzen. Ich selbst bin hin- und hergerissen. Auf den Änderungsentwurf zur StPO bin ich gespannt.

Sobald er da ist, melde ich mich wieder. 😉

Thomas Penneke

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