Basispaket mit Bestehens-Garantie

Der erste Käufer der Staatsexamen in Jura wurde nun verurteilt. Er erhielt wegen Bestechung 7 Monate bedingte Haft. Der Richter, der die Examen verkaufte, “warb” damit, dass dieser ein “Basispaket mit Bestehens-Garantie” erworben hätte.

Galt diese Garantie auch dafür, dass das nicht auffliegen wird?
Ich find die Strafe etwas heftig. Immerhin hat der Käufer sein 2. Staatsexamen aberkannt bekommen. Nun ist er kein Anwalt mehr.

Er sagte aber (Zitat aus NDR):
“Er leide unter psychosomatischen Störungen, habe wegen der Prüfungsangst große Schmerzen gehabt und deshalb starke Medikamente einnehmen müssen. Außerdem habe der ehemalige Richter ihm das Gefühl gegeben, der Kauf der Prüfungsunterlagen sei völlig normal.”

Ob man sowas überhaupt bestrafen darf?

 

Thomas Penneke

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