Karneval im Büro

Karneval im Büro: Was darf man und was nicht!

Karneval im Büro

Die Narrenzeit neigt sich dem Ende zu! Nächste Woche beginnen die schrecklichsten Tage für die Karnevalshasser und die schönste Zeit für die Narren und Närrinnen (damit sich die Damenwelt nicht ausgegrenzt fühlt 😝). Es ist die fünfte Jahreszeit und es wird gefeiert mit roter Pappnase, Maske, Verkleidung, betrunken oder einfach nur verrückt. Doch wer ist sich über das Verhalten beim Karneval im Büro sicher? Hier ein paar Tipps und Tricks.

Wer strafrechtliche Ausführungen erwartet, wird enttäuscht. Es geht aber um Masken, Alkohol und Musik.

Zunächst muss ich alle ermahnen, die denken, dass die Karnevalstage gesetzliche Feiertage sind. Dem ist nicht so, auch wenn ich es befürworten würde. Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung.

Karneval ist kein gesetzlicher Feiertag

Also ob gearbeitet werden muss oder nicht, entscheidet immer noch der Chef oder die Geschäftsführung. Halten Sie sich daran. Arbeitsverweigerung ist nicht lustig. Reichen Sie rechtzeitig Ihren Urlaub ein, dann kann nichts schief gehen und Sie können in der Zeit ordentlich rocken.

Achten Sie auf Ihre Kleidung in den jecken Tagen. Im Zweifel entscheidet immer noch der Chef über die Kleidungsfrage. Gemäß Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber erwarten, dass seine Angestellten angemessen gekleidet auf der Arbeit erscheinen. Das gilt selbstverständlich auch für die Karnevalszeit.

Kein Funkenmariechenkostüm beim Karneval im Büro, wenn der Chef das nicht will!

Erkundigen Sie sich bei der Geschäftsführung oder anderen Angestellten, ob Sie sich etwas verkleiden können. Sollte es natürlich für die Zeit erlaubt sein, sich zu verkleiden, dann können Sie auch als Mumie oder Clown oder Donald Trump kommen. Aber bedenken Sie, dass es peinlich sein kann, wenn Sie die einzige kostümierte Person an dem Tag sein könnten. Das sollten Sie vorher abklären.

Klären Sie ab, ob die Kollegen sich verkleiden!

Es ist genauso peinlich, wenn Sie unkostümiert zur Arbeit kommen und inmitten von Indianern, Funkenmariechen, Erdbeeren, Harlekins oder Prinzessinnen sich behaupten müssen. Die anderen könnten Sie für einen norddeutschen Faschingsmuffel halten (😄).

Achso: Nehmen Sie nie das Kostüm des Chefs!

Der Chef ist der Chef und außergewöhnlich. Genauso müssen Sie auch sein Kostüm sehen. Tragen Sie nicht das gleiche Kostüm. Wenn es doch aus Versehen geschieht, dann halten Sie sich im Hintergrund.

Weiberfastnacht ist die gefährliche Zeit für die männlichen Kollegen. Unterlassen Sie es, dem Chef den Schlips zu beschneiden. Der könnte das überhaupt nicht witzig finden. Zudem könnten Sie sich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen, wenn dies die teure Versace Krawatte für 1.000 EUR gewesen ist oder sogar Schmerzensgeld zahlen, wenn der Schlips das Hochzeitsgeschenk seiner Ehefrau oder Erbstück des Vaters ist. Gleiches gilt auch für die männlichen Kollegen. Auch diese können äußerst teure Krawatten tragen.

Gefährlich ist das Beschneiden von Krawatten!

Auch wenn es im Rheinland absoluter Brauch ist, die Krawatten zu kürzen, sollten Sie vorsichtig sein, bei wem Sie das machen. Insbesondere sollten Sie mit der gebotenen Vorsicht sich einem norddeutschen Faschingsmuffel mit einer Schere nähern.
(siehe hierzu das Urteil vom AG Essen von 1988: Link)

Wichtiges Thema an dem Tag ist nicht nur die Lautstärke und das Lustigsein, sondern auch der Alkohol. Huch! Alkohol am Arbeitsplatz! Hier sollten Sie, wenn es erlaubt wurde, sehr zurückhaltend sein. Nur wenn die Geschäftsführung oder Ihr Chef es ausdrücklich erlaubt hat, dürfen Sie trinken, aber sollten aufpassen, dass es kein Besäufnis wird.

Bloß kein Besäufnis veranstalten!

Hierbei sollte jeder, egal in welcher Position er sich befindet, auf Zurückhaltung achten. Auch der Chef selbst oder die Geschäftsführung sollten sich nicht betrinken, denn ihnen obliegt die Vorbildfunktion. Das ist aber auch kein Freibrief für die anderen Kollegen, die keine Führungsrolle inne haben.

Bei generellem Alkoholverbot am Arbeitsplatz ist auch das Glas Sekt verboten!

Wenn es ein generelles Alkoholverbot gibt, dann sollten Sie sich auch beim Karneval im Büro tunlichst daran halten. Selbst das noch so kleine Gläschen Sektlein kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Mit der Musik am Arbeitsplatz sollten Sie auch vorsichtig sein. Karnevalsmusik ist nicht jedermanns Geschmack. Gerade, wenn Sie im Büro Anrufe entgegennehmen, könnte das der Gesprächspartner falsch verstehen. Man stelle sich vor, dass jemand verhaftet wurde und dieser in meinem Büro anruft. Dann meldet sich meine Sekretärin lallend mit Tröte und Polonaise-Mucke im Hintergrund und fragt die Daten ab.

Wenn gearbeitet wird, sollte vielleicht der Öffentlichkeitsbetrieb eingestellt sein!

Sie dürfen das Telefon aber nicht einfach abstellen oder sich sagen, dass Sie nicht mehr rangehen. Auch das kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Klären Sie das mit der Geschäftsführung oder dem Chef ab.

Sie haben über die Stränge geschlagen, zu fest gefeiert oder sich gegenüber Kollegen falsch verhalten? Suchen Sie am nächsten Tag das direkte Gespräch mit dem Kollegen oder der Kollegin und bitten um Entschuldigung – ohne “Wenn” und “Aber” und zwar unter vier Augen.

Vermeiden Sie Sex mit Kollegen oder dem Chef!

Bloß keinen Sex mit Kollegen oder Kolleginnen oder mit dem Chef eingehen. Das könnte neben der damit einhergehenden Peinlichkeit, auch Ihr Untergang sein. Sie könnten von dem anderen nicht mehr ernst genommen oder aber auch gestalkt werden, weil dieser (oder auch diese) sich mehr erhofft. Das ist ein ernstes Thema an dieser Stelle und sollte dringend beachtet werden. Weniger Alkohol hilft bei der klaren Übersicht des Geschehens zu dieser “irren” Zeit.

Sie sind Rheinländer und leben in Norddeutschland im “Exil”?

Sie sind Rheinländer und mit dem Karneval erwachsen geworden. Wie ist es dann für Sie, wenn Sie feiern wollen und die anderen wollen nicht oder kennen den Karneval nicht oder wollen ihn nicht kennen? Halten Sie sich mit den Tollheiten zurück. Bringen Sie Leckereien mit und berichten Ihren Kollegen von der jecken Zeit bei Ihnen in der Heimat. Vielleicht bringen Sie sie ja auch auf den Geschmack und im nächsten Jahr gibt es dann vielleicht doch Karneval im Büro.

Ihr Strafverteidiger (und heute mal etwas “Arbeitsrechtler”) Thomas Penneke

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