Drei Hähne sind einer und noch einer zu viel – jedenfalls dann, wenn ihr Konkurrenzkrähen zur Dauerbeschallung der Nachbarschaft wird. Das OLG München entschied: Ein Hahn reicht aus, um das Hobby des Züchters zu wahren und den Frieden der Nachbarn zu sichern (OLG München Beschluss vom 07.10.2024 – 21 U 454/23).
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