Zusatzqualifikation eines Lehrers? Cocktails mixen!

Die Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Lehrtätigkeit eines Realschullehrers nicht als vordienstzeitrelevante Erfahrung im Sinne des Besoldungsrechts anzuerkennen. (VG Aachen, Urteil vom 20.01.2025 – 1 K 2377/23).

Cocktailkurse bringen keine höhere Besoldung für einen Lehrer. Warum eigentlich nicht?

Sachverhalt

Ein verbeamteter Realschullehrer forderte eine höhere Besoldung, da er vor seiner Lehrtätigkeit Cocktailkurse angeboten hatte. Er argumentierte, dass diese Tätigkeit als Vordienstzeit anerkannt werden sollte, was zu einer besseren Einstufung in der Erfahrungsstufenregelung geführt hätte.

Der Lehrer hatte in seiner Zeit vor dem Staatsdienst Cocktailkurse für Hotel-, Restaurant- und Cateringpersonal gehalten. Er war der Ansicht, dass die dort erworbenen Fähigkeiten seine Kompetenz als Lehrkraft erhöhten und somit berücksichtigt werden müssten.

Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage ab . Nach Auffassung des Gerichts ist die Tätigkeit als Cocktailkursleiter weder qualitativ noch quantitativ mit den Anforderungen des Schuldienstes vergleichbar.

Das Gericht stellte klar, dass eine Vordienstzeit nur dann besoldungsrechtlich relevant ist, wenn sie für die Dienstausübung als Lehrer nützlich oder von konkretem Interesse ist. Dies wäre gegeben, wenn der Lehrer seinen Dienst ohne diese frühere Tätigkeit schlechter oder gar nicht ausüben könnte. Das sei hier jedoch nicht der Fall.

Das Halten von Cocktailkursen für Erwachsene sei nicht mit der Arbeit mit Minderjährigen in den Schulklassen 5 bis 10 vergleichbar. Zudem seien die Anforderungen an die Konzeption eines Cocktailkurses nicht äquivalent zu denen bei der Erstellung eines differenzierten Lehrplans für den Schulunterricht.

Meinung und Schluss

Man kann dem Lehrer zugutehalten, dass er Kreativität bewiesen hat – wenn auch mehr im Forderungsschreiben als im Klassenzimmer. Sicher, Kommunikationsfähigkeit und Didaktik sind in beiden Bereichen gefragt, aber die Kunst, einen Mojito zu mixen, hebt wohl kaum den Mathematikunterricht auf ein neues Niveau.

Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor: Ein “starker Auftritt” im Klassenzimmer ist eben nicht mit einem “starken Drink” an der Bar zu verwechseln.

Für die Zukunft könnte man dem Lehrer empfehlen, dass er seine Mixkunst als AG für molekulare Gastronomie anbietet – aber besoldungsrelevant bleibt sie wohl trotzdem nicht.

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