OSNABRÜCK. Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat in dem Strafverfahren gegen einen 62-jährigen Allgemeinmediziner aus Osnabrück ihr Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde (u.a.) wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 58 Fällen, sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in 12 Fällen, öffentlichem Zugänglichmachen von Kinderpornografie in 12 Fällen und wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem sprach die Kammer ein dreijähriges Berufsverbot aus und gab dem Angeklagten auf, insgesamt 75.000,- € an drei gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.
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Urteil gegen filmenden Arzt wird heute erwartet
Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wird in dem Strafverfahren gegen einen 62-jährigen Allgemeinmediziner aus Osnabrück voraussichtlich heute, dem 16. September 2015 um 11:00 Uhr in Saal 1 ein Urteil verkünden. Urteil gegen filmenden Arzt wird heute erwartet weiterlesen
Die Scharia Polizei
Hinter dem Auftritt der “Scharia-Polizei” in Wuppertal steckt nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft der Islamist Sven Lau. Er und acht weitere Beschuldigte aus der Islamisten-Szene sollen sich nun vor Gericht verantworten. Die Scharia Polizei weiterlesen