BGH, Beschluss vom 26.03.2026 – I ZR 118/24: Der BGH setzt das Revisionsverfahren aus und legt dem EuGH die Frage vor, ob das Werbeverbot für ärztliche Fernbehandlungen gemäß § 9 HWG mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV vereinbar ist, wenn in Irland ansässige Ärzte Leistungen auf dem deutschen Markt anbieten, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen.
Im Kern geht es um die Frage, ob ein nationales Werbeverbot den grenzüberschreitenden Vertrieb telemedizinischer Leistungen blockieren darf. Und damit steht ein Stück europäisches Binnenmarktrecht gegen deutsches Gesundheitsrecht.
Anwalt Penneke liest Entscheidungen im Zivilrecht und äußert sich dazu? 🙂 JA! 🙂
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Straßburg hat über die Bezeichnung von Fleischalternativen entschieden. Nun müssen die Staaten ausloten, ob solche Produkte bald nicht mehr Wurst oder Schnitzel heißen dürfen.
Stellen Sie sich vor, Sie dürften ein pflanzliches Schnitzel nicht mehr „Schnitzel“ nennen. Genau das wollte eine Mehrheit im EU-Agrarausschuss. Der Vorstoß droht, Pflanzengenuss zur sprachlichen Schikane zu machen. Dass Käufer klar „vegan“ erkennen können, reicht offenbar nicht mehr.
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In einer Entscheidung verweigert das EuG der Marke ‘Pablo Escobar’ den Eintrag in die EU-Unionsmarkenrolle. Auch wenn er nie strafrechtlich verurteilt worden sei, werde der Name Pablo Escobar in der (spanischen) Öffentlichkeit als Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen. (EuG, Urteil vom 17.04.2024 – T-255/23).
Markenrecht: Pablo Escobar als Marke zu heiß für die EU! weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock