Arzt wegen Filmaufnahmen von Patienten vor Gericht

Die Verhandlung gegen einen Arzt vor dem Landgericht Osnabrück beginnt heute. Dieser soll Filmaufnahmen von Patienten gefertigt haben und an einer kinderpornographischen Tauschbörse sich beteiligt haben.

Der Angeklagte betrieb zwischen Dezember 2009 und November 2013 eine Praxis als Allgemeinmediziner in Osnabrück. Im Rahmen seiner Berufsausübung soll er in 72 Fällen mit einer Kugelschreiberkamera weibliche Patienten gefilmt haben, die sich auf seine Anweisung teilweise entkleidet hatten. In dreizehn Fällen sollen Frauen betroffen gewesen sein, die ihm unter anderem aufgrund besonderer geistiger oder körperlichen Gebrechen zur Behandlung anvertraut waren. In diesen Fällen soll der Angeklagte ohne medizinische Notwendigkeit jeweils auch die Brüste der Geschädigten berührt haben.

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Darüber hinaus wird dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen dem 13. September 2013 und dem 25. November 2013 in 12 Fällen kinderpornografische Dateien in einem zum Download freigegebenen Ordner einer Tauschbörse gespeichert zu haben. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung sollen dann Tausende solcher Dateien auf Datenträgern des Angeklagten sichergestellt worden sein, insbesondere ca. 79.500 kinderpornografische Bilddateien, 6.200 jugendpornografische Bilddateien und 3.300 kinderpornografische Videodateien.

Quelle: PM des Landgerichts Osnabrück 43/15

 

Thomas Penneke

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