„Das letzte Hemd“ am Ortsschild – Staatsschutz ermittelt. Ernsthaft?

Ein weißes Unterhemd. Ein kurzer Schriftzug. Ein Ortsschild. Mehr brauchte es offenbar nicht, damit der Staatsschutz aktiv wird?

In mehreren Städten wurden Unterhemden mit der Aufschrift „Das letzte Hemd“ an Ortsschilder gehängt. Hinter der Aktion soll eine bundesweit vernetzte Protestbewegung stehen, die dem rechten politischen Spektrum zugerechnet wird. Die Reaktionen reichen von scharfer Kritik bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen. 

Was ist nur los in unserem Land?

Sachverhalt

Unterhemden mit der Aufschrift „Das letzte Hemd“ wurden in verschiedenen Städten an Ortsschildern befestigt. Nach Medienberichten wird die Aktion einer bundesweit vernetzten Protestbewegung zugerechnet, die unter anderem Kritik an der Migrationspolitik und den gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland übt.

In Hennigsdorf zum Beispiel entfernte die Stadt ein solches Hemd. Gleichzeitig prüft der Staatsschutz, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Nach bisherigen Informationen geht es insbesondere um die Frage, ob Straftatbestände wie Sachbeschädigung oder politisch motivierte Delikte erfüllt sein könnten. 

Rechtliche Einordnung

Rechtlich ist zunächst zwischen politischer Meinungsäußerung und Straftaten zu unterscheiden. Der Slogan „Das letzte Hemd“ ist für sich genommen weder volksverhetzend noch beleidigend. Er enthält weder eine Aufforderung zu Straftaten noch richtet er sich gegen bestimmte Personen oder Bevölkerungsgruppen. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG ist deshalb grundsätzlich eröffnet.

Anders kann es aussehen, wenn durch das Anbringen eines Gegenstandes fremdes Eigentum beschädigt oder der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Dann kommen etwa Ordnungswidrigkeiten oder – je nach Einzelfall – Straftatbestände wie Sachbeschädigung in Betracht. Allein die politische Aussage macht eine Handlung jedoch nicht strafbar.

Gerade in einer freiheitlichen Demokratie muss auch zugespitzter, provokanter oder unbequemer Protest grundsätzlich ausgehalten werden.

Meinung und Schluss

Mich irritiert daher an diesem Fall weniger das Unterhemd als die Reaktion des Staates bzw. seiner Organe.

Wenn bereits ein T-Shirt mit einem politischen Slogan genügt, damit der Staatsschutz tätig wird, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den Prioritäten. Der Staatsschutz ist dafür geschaffen worden, schwerwiegende Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzuklären. Terrorismus. Spionage. Extremistische Gewalt.

Ein Unterhemd an einem Ortsschild gehört jedenfalls nach den bislang bekannten Umständen nicht in diese Kategorie. Gerade in einer freiheitlichen Demokratie muss auch zugespitzter, provokanter oder unbequemer Protest ausgehalten werden.

Natürlich darf geprüft werden, ob fremdes Eigentum beschädigt oder gegen straßenrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Aber wer hinter jedem provokanten Protest sofort eine Gefahr für den Staat vermutet, läuft Gefahr, politische Meinungsäußerungen mit strafrechtlicher Relevanz zu verwechseln.

Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht dadurch, dass sie nur genehme Meinungen duldet. Sie beweist ihre Stärke dadurch, dass sie auch unbequeme, provozierende und geschmacklose Meinungen aushält. Gerade deshalb sollte der Staat sehr genau überlegen, wann er den Staatsschutz einschaltet.

Denn der Rechtsstaat lebt nicht davon, dass möglichst viele politische Botschaften überwacht werden. Er lebt davon, dass der Staat zwischen Provokation und Straftat unterscheiden kann.

Wer beginnt, jedes provokante Symbol unter Generalverdacht zu stellen, bewegt sich auf einem gefährlichen Weg. Nicht weil bereits autoritäre Zustände herrschen würden – dafür gibt der geschilderte Sachverhalt nichts her.

Aber eine freiheitliche Demokratie sollte besonders sorgfältig darauf achten, dass der Einsatz strafrechtlicher Instrumente nicht den Eindruck erweckt, politische Meinungsäußerungen würden vorschnell kriminalisiert. Das wäre das Ende im Glauben an den Rechtsstaat und die Freiheit.

Besorgt, aber auch wütend – Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

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