💰 Steuern sind Raub?

„Steuern sind Raub“ ist juristisch falsch. Das klingt zugespitzt. Juristisch führt die Aussage jedoch in die falsche Richtung. Raub setzt nach § 249 StGB Gewalt oder eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben voraus. Eine gesetzlich begründete Steuerpflicht erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Politisch bleibt die Parole dennoch interessant. Denn auch der demokratische Gesetzgeber muss Eigentum achten und darf die steuerliche Belastung nicht übermäßig gestalten. Art. 14 GG schützt dabei den privaten Nutzen vermögenswerter Rechtspositionen.

Wie weit darf der Staat bei der Besteuerung gehen?

Sachverhalt

Die politische Parole „Steuern sind Raub“ stellt die staatliche Steuererhebung als unrechtmäßige Wegnahme dar. Das trifft den juristischen Begriff des Raubes jedoch nicht. Nach § 249 StGB sind Gewalt oder eine entsprechende Drohung erforderlich. Gleichzeitig ist die Steuerpflicht keine freiwillige Zahlung. Sie wird durch Gesetz begründet und kann staatlich durchgesetzt werden. Deshalb stellt sich die verfassungsrechtliche Folgefrage: Darf der Staat Einkommen und Vermögen ohne feste Grenze belasten?

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu wichtige Leitlinien entwickelt. Es schützt den privaten Nutzen des Eigentums, lehnt aber eine allgemeine Belastungsgrenze von 50 Prozent für Einkommen- und Gewerbesteuer ab.

Entscheidung / Auswirkungen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Januar 2006, Az. 2 BvR 2194/99, klargestellt, dass sich aus Art. 14 GG keine starre absolute Belastungsgrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung ergibt. Der sogenannte Halbteilungsgrundsatz aus der Entscheidung zur Vermögensteuer vom 22. Juni 1995 gilt daher nicht als allgemeine Obergrenze für Einkommen- und Gewerbesteuer. Die frühere Aussage bezog sich auf die damalige verfassungsrechtliche Prüfung der Vermögensteuer.

Eine Grenze bleibt dennoch bestehen. Die Steuer darf nicht übermäßig sein und die Vermögensverhältnisse des Betroffenen nicht grundlegend beeinträchtigen. Unzulässig wird die Belastung insbesondere bei einer erdrosselnden Wirkung.Auch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt diese Linie. Das Bundesverfassungsgericht betont weiterhin den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, verlangt aber die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Meinung und Schluss

💰 Steuern sind Raub? Das klingt zugespitzt. Juristisch führt die Aussage jedoch in die falsche Richtung. Eine Steuer wird durch Gesetz festgesetzt. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Steuern Raub sind. Sie lautet: Wie weit darf der Staat bei der Besteuerung gehen?

Denn Einkommen- und Gewerbesteuer können in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie eingreifen. „Steuern sind Raub“ bleibt juristisch falsch. Politisch trifft die Parole jedoch einen wunden Punkt.

Ich zahle gern Steuern – für Kitas, Schulen, Polizei, Justiz und Sicherheit etc. in unserem Land. Nicht aber für Fahrradwege in Peru, ideologische Projekte zur „Gendergerechtigkeit“ in China oder undurchsichtige NGO-Strukturen, die von politischen Fördergeldern leben und ihre Bedeutung über die vermeintliche Existenz u.a. von Nazis begründen.

Der Staat darf mein Geld nicht wie einen Selbstbedienungsladen behandeln. Im Mittelalter wurden Bürger und Bauern ebenfalls so stark belastet, dass ihnen gerade genug zum Leben blieb. Genau diesen Eindruck gewinnt man heute manchmal wieder: Der Bürger arbeitet, zahlt Steuern und Abgaben, finanziert Angestellte und Betriebskosten – und soll sich für den Rest auch noch bedanken.

Irgendwann ist aber Schluss!

Ich will nicht so viel verdienen müssen, damit nach Steuern, Sozialabgaben, Personal- und Geschäftskosten kaum noch etwas übrig bleibt. Eigentum verpflichtet. Aber es verpflichtet den Bürger nicht dazu, jeden staatlichen Ausgabenwunsch widerspruchslos zu finanzieren.

Das letzte Hemd hat keine Taschen. Der Staat sollte deshalb aufpassen, dass er dem Bürger vorher nicht auch noch die Kleidung auszieht.

Deutlich – Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke!

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