Swingerparty im Rathaus?

Wenn Politik plötzlich ganz neue Mehrheiten sucht, dann gehts sie besondere Wege. Ein Mannheimer Stadtrat möchte eine „politische Swingerparty“ im Rathaus veranstalten. Die Stadt zeigt sich skeptisch und prüft die Zulässigkeit. Juristisch stellt sich vor allem die Frage, wofür ein Rathaus eigentlich bestimmt ist.

Kommunalpolitik gilt nicht gerade als aufregend.Ein Mannheimer Stadtrat möchte das offenbar ändern. Sein Plan: eine „politische Swingerparty“ – möglichst im Rathaus. Die Ankündigung sorgt bundesweit für Schlagzeilen und wirft die Frage auf, ob ein Rathaus auch für derartige Veranstaltungen genutzt werden darf. 

Sachverhalt

Der Mannheimer Stadtrat Julien Ferrat kündigte an, unter dem Motto „Ein FKK-Swinger-Paradies für Mannheim“eine politische Swingerparty veranstalten zu wollen. Sein Wunschort: das Mannheimer Rathaus. Nach eigenen Angaben hätten sich bereits erste Interessenten gemeldet. Sollte das Rathaus nicht zur Verfügung stehen, wolle er die Veranstaltung in privaten Räumen durchführen. 

Ferrat argumentiert, ein entsprechendes Angebot könne den Tourismus fördern und zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren. Bereits in den vergangenen Jahren sorgte er mit ähnlichen Aktionen für Aufmerksamkeit – unter anderem mit einer „politischen Bildungsfahrt“ in das französische FKK- und Swingerzentrum Cap d’Agde sowie entsprechenden Veröffentlichungen im Amtsblatt. 

Rechtliche Einordnung

Rechtlich geht es hier weniger um Sexualität als um kommunales Verwaltungsrecht. Ein Rathaus ist eine öffentliche Einrichtung mit einem bestimmten Widmungszweck. Räume dürfen grundsätzlich nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Ein Stadtrat hat deshalb keinen Anspruch darauf, jede beliebige Veranstaltung im Rathaus durchführen zu dürfen.

Die Kommune darf Anträge ablehnen, wenn die geplante Nutzung nicht mit dem Widmungszweck oder der Funktion des Gebäudes vereinbar ist. Mit Strafrecht hat das Ganze dagegen zunächst nichts zu tun. Eine einvernehmliche Swingerveranstaltung unter Erwachsenen ist selbstverständlich nicht strafbar. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob eine Swingerparty erlaubt ist, sondern wo sie stattfinden soll.

Meinung und Schluss

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Über den Zweck eines Rathauses eigentlich nicht.

Ein Rathaus ist kein Swingerclub, keine Diskothek und auch kein Eventcenter. Es dient der Verwaltung, politischen Entscheidungen und dem Kontakt zwischen Bürgern und Behörden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Staat über die privaten sexuellen Vorlieben seiner Bürger zu urteilen hätte.

Wer privat eine Swingerparty veranstalten möchte, darf das im Rahmen der Gesetze selbstverständlich tun. Etwas anderes ist es jedoch, wenn öffentliche Gebäude für derartige Veranstaltungen genutzt werden sollen. Hier endet nicht die sexuelle Freiheit. Und da braucht keiner wegen Diskriminerung schreien. Das wird zu inflationär getan, wenn es um öffentliche Gebäude geht.

Und trotzdem muss man Julien Ferrat eines lassen, er versteht es wie kaum ein anderer Kommunalpolitiker, bundesweit Aufmerksamkeit zu erzeugen. Meine hat er schon wieder bekommen. Ob das gute Kommunalpolitik ist, darüber wird man unterschiedlicher Meinung sein.

Fest steht aber: Während andere Stadträte Schlaglöcher schließen wollen, sucht Ferrat offenbar lieber offene …. (ab hier ist es nicht mehr jugendfrei).

Wenn Politik plötzlich ganz neue Mehrheiten sucht, dann gehts sie manchmal auch besondere Wege.

Sie finden hier eine von vielen Quellen 😁

Herzlichst auslachend – Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

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