Wer erbt Dein Facebook-Konto?

Wer erbt Dein Facebook-Konto? Eine immer mehr erbrechtlich wichtige Frage: Wer erbt meinen digitalen Nachlass? Also heute mal Erbrecht. 😉

Eltern haben Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das geht aus einem am Mittwoch 6. Januar 2016 bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vertrag mit dem sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, heißt es in der Entscheidung. Die Richter wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher.

Daten sind also Teil des Erbes. Ich finde das Urteil gut und auch richtig. Was meint Ihr? Man kann auch im Testament festlegen, wer die Daten erbt. Aber bitte das Testament nicht digital hinterlegen. Das ist dann nämlich ungültig und keinen Pfifferling wert. 😉

Thomas Penneke

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