Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt das Verbot eines Weinautomaten in Bad Kreuznach. Der Automat verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, da er auf einem Wohngrundstück steht und somit öffentlich zugänglich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 7 A 10593/24.OVG).
Wein aus dem Automaten – rund um die Uhr, ohne Wartezeit. Klingt praktisch, oder? Doch für die Stadt Bad Kreuznach war das zu viel des Guten. Sie verbot den Betrieb eines Weinautomaten und bekam nun vor Gericht Recht. Das OVG Rheinland-Pfalz urteilte: Alkohol gehört nicht in Selbstbedienung auf die Straße.
Sachverhalt
Seit Anfang 2023 betrieb die Klägerin einen Weinautomaten an der Grenze ihres Wohngrundstücks – direkt von der Straße aus zu bedienen. Im April 2023 schritt die Stadt Bad Kreuznach ein: Der Automat müsse stillgelegt werden, da er gegen das Jugendschutzgesetz verstoße.
Die Klägerin wehrte sich und zog vor Gericht. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz wies ihre Klage ab: Alkohol dürfe in Automaten nur dann verkauft werden, wenn technische Vorrichtungen den Zugriff durch Minderjährige verhindern und der Automat in einem gewerblichen Raum stehe. Diese Voraussetzungen erfüllte der Weinautomat nicht.
Entscheidung
Das OVG Rheinland-Pfalz lehnte den Antrag auf Berufung ab und bestätigte das Verbot. Die Klägerin konnte keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils darlegen. Besonders der Vergleich zu Zigarettenautomaten half ihr nicht weiter: Alkohol wirkt enthemmend, steigert die Unfallgefahr und fördert aggressives Verhalten. Deshalb seien strengere Regeln gerechtfertigt.
Die Richter sahen auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin. Ziel sei es, den Jugendschutz zu gewährleisten und den einfachen Zugang zu Alkohol – insbesondere für Minderjährige – zu erschweren.
Meinung und Schluss
Deutschland, das Land der Bürokratie: Während Zigarettenautomaten überall herumstehen dürfen, ist Wein aus der Maschine offenbar eine Gefahr für die Jugend. Ein Hoch auf den deutschen Regulierungseifer! Dass eine technische Alterskontrolle nicht ausreicht, sondern auch noch ein gewerblicher Raum nötig ist, macht den Weingenuss zum Bürokratie-Hürdenlauf.
Dabei wissen Kenner: So ein Weinautomat kann Leben retten – oder zumindest Abende. Ich selbst habe solche Automaten gesehen (und genutzt). Unkompliziert, zuverlässig und perfekt für einen spontanen Absacker. Nun müssen wir uns wohl wieder mit Tankstellenwein oder fragwürdigen Spätikreationen begnügen. Prost, deutsche Regulierungsfreude!