Ein potenzieller Vater kann sich nicht gegen eine Gesamt-Genom-Sequenzierung wehren, wenn ein herkömmlicher DNA-Test keine Klarheit bringt. Das Interesse des Kindes an der Klärung seiner Abstammung überwiegt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.01.2025 – 13 WF 93/24).
Wenn (zwei) eineiige Zwillinge mit derselben Frau schlafen, wird die Vaterschaftsfrage knifflig. Ein herkömmlicher DNA-Test hilft da nicht weiter – doch das OLG Oldenburg sagt: Dann muss eben modernste Genom-Analyse ran. Dass die potenziellen Väter keine Lust auf „Gen-Forschung am eigenen Körper“ haben, spielt keine Rolle.
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