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Rauswurf wegen Ritual-Zungenkuss: Kündigung eines Rabbiners

Die fristlose Kündigung eines Berliner Rabbiners durch die Jüdische Gemeinde wegen sexueller Belästigung wurde vom Arbeitsgericht Berlin bestätigt. Das Vertrauen in seine seelsorgerische Stellung habe er nachhaltig missbraucht (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27. März 2025, Aktenzeichen 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht unter dem Deckmantel spiritueller Rituale. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Rabbiner fristlos gekündigt werden durfte, weil er das Vertrauen eines weiblichen Gemeindemitglieds in seiner religiösen Funktion missbrauchte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Machtmissbrauch im religiösen Kontext.

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