Die Identitätsfeststellung und Durchsuchung des Rucksacks einer polizeibekannten Waldbesetzerin im Zug nach Darmstadt waren rechtswidrig (VG Gießen, Urteil vom 04.04.2025 – nicht rechtskräftig).
Im ICE Richtung Süden, Gepäck im Gepäckfach, Ziel: angeblich nur Darmstadt. Doch für die Bundespolizei war klar: Diese Person wollte zurück in den Wald – mit Kletterausrüstung. Das Verwaltungsgericht Gießen hat nun entschieden: Die Polizei hatte kein Recht, die Frau im Zug zu kontrollieren und ihren Rucksack zu durchwühlen. Auch wer schon mal auf einer Autobahnbrücke hing, darf nicht einfach durchsucht werden.
Kletterin im ICE: Polizei durfte Rucksack nicht durchsuchen weiterlesen