Das Spannen von Drahtseilen über einen illegalen Mountainbike-Trail („Dachstrail“) erfüllt den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung (§§ 223, 224, 22, 23 StGB). Ein versuchter Mord mit dem Merkmal der Heimtücke wird mangels Tötungsvorsatz verneint (LG Heilbronn, Urteil vom 28.07.2026).
Im Eberstädter Wald bei Heilbronn prallen Freizeitspaß und Jagdinteressen frontal aufeinander. Aus einem schwelenden Nutzungskonflikt wird ein Strafverfahren mit dem Vorwurf des versuchten Mordes. Am Ende bleibt „nur“ versuchte gefährliche Körperverletzung – aber mit klarer Botschaft gegen Selbstjustiz.
Draht statt Dialog: Wenn der Jäger zum Fallensteller wird weiterlesen