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Landfriedensbruch und die Menschenmenge

Penneke GerichtsentscheidungAuch wenn die Anzahl einer Menschenmenge nicht bestimmbar ist, ist nicht gleich von einer Menschenmenge im Sinne des Landfriedensbruch gemäß §§ 125 ff StGB auszugehen. Solange die Gruppe übersichtlich ist, kann dies nicht angenommen werden, und auch gerade dann nicht, wenn eine enge räumliche Nähe der Menschen und eine Kommunikation untereinander gegeben ist. Landfriedensbruch und die Menschenmenge weiterlesen