Schlagwort-Archive: KiPo

Wenn Textnachrichten zum sexuellen Missbrauch werden

Pornografische Textnachrichten können ein Einwirken auf ein Kind im Sinne von § 176a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB sein. Bilder, Videos oder gesprochene Worte sind nicht erforderlich. Für einen Versuch genügt es, wenn der Täter es für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, mit einem Kind zu kommunizieren (BGH, Beschluss vom 19.08.2026 – 3 StR 180/26).

Sexueller Missbrauch von Kindern setzt nicht immer Körperkontakt voraus. Auch digitale Kommunikation kann den Straftatbestand erfüllen. Das gilt selbst dann, wenn nur geschrieben wird. Daher: Sexueller Missbrauch durch Textnachrichten möglich. Der BGH erklärt, wann schriftliche Chats strafbar sind und warum auch ein Irrtum über das Alter relevant ist.

Wenn Textnachrichten zum sexuellen Missbrauch werden weiterlesen →