Strafanzeigen gegen Frau Dr. Merkel

In letzter Zeit häufen sich angeblich Strafanzeigen gegen Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel. Der Vorwurf: Hochverrat. Auch ich wurde schon gefragt, ob ich für einen Mandanten eine solche Anzeige erstatten würde. Ich sagte NEIN und ich erkläre hier mal WARUM. 

Die Strafanzeige wird vermutlich schon an der Vorprüfung scheitern. Hochverrat liegt laut Gesetz nur dann vor, wenn der Täter „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ handelt.

§ 81 StGB lautet:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

 

Man könnte hier auf die Idee kommen, dass die derzeitige Zuwanderung von Flüchtlingen als eine Form von Gewalt darzustellen sei. Das ist aber doch völliger Humbug. Wie soll das juristisch gehen? Dann könnte ich ja jede Art von politischer Willensausübung unserer Regierung eine Form von Gewalt herleiten, denn ich habe immer Bauchschmerzen bei dem, was die da oben tun. Die Gewalt wäre dann bei mir angekommen und hätte eine gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge gehabt. Einen Arzt hierzu werde ich wohl auch noch finden. 😉

Spaß beiseite! DAS ist kein Hochverrat. Politisch mag man das “Scheiße” finden, aber dazu hat man doch auch noch Wahlen.

 

Thomas Penneke

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