Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, riskiert den sofortigen Rauswurf. Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist (AG Hannover Urteil vom 10.9.25 – 465 C 781/25).
Da hat der Mieterschutz keine Chance: Wer seinem Vermieter rassistisch kommt, landet schneller auf der Straße, als er „Hausordnung“ sagen kann. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden: Rassismus ist kein Mieterschmuck, sondern ein Kündigungsgrund – und zwar fristlos.
Sachverhalt
In Hannover-Badenstedt eskalierte ein Nachbarschaftsverhältnis der besonderen Art.
Die Mieterin beleidigte ihren Vermieter – laut dessen Aussage – mit den Worten:
„Ihr Kanacken! Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“
Dazu noch ein „Scheiß Ausländer!“ – und das war’s mit dem Mietverhältnis.
Die Mieterin bestritt alles: Sie sei gar nicht zu Hause gewesen, sondern bei der Tochter. Außerdem habe der Vermieter sie vorher „eingeschüchtert“.
Der Fall landete vor dem Amtsgericht.
Dort sagten drei Zeugen aus – zwei davon bestätigten die Version des Vermieters, einer wollte sich an nichts erinnern. Das Gericht glaubte den zwei.
Entscheidung / Auswirkungen
Das Amtsgericht Hannover fand klare Worte:
- Die Aussagen waren rassistisch und menschenverachtend,
- die Kündigung fristlos und
- das Mietverhältnis damit beendet.
Begründung: Niemand müsse es dulden, im eigenen Haus auf diese Weise beleidigt zu werden.
Das Mietrecht schützt Mieter, nicht Meinungsverbrechen im Treppenhaus.
Die Frau muss die Wohnung räumen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Meinung & Schluss
Beleidigungen sind kein Ventil für Frust – und schon gar kein Freifahrtschein für Mieterschutz. Manchmal fragt man sich, was Menschen denken, bevor sie reden – oder ob sie’s überhaupt tun.
Egal ob „Kanacke“, „Nazi“ oder „Vollpfosten“: Wer den Vermieter zur Zielscheibe macht, riskiert nicht nur Streit, sondern gleich die ganze Wohnung.
Das Amtsgericht Hannover zeigt: Das Mietrecht schützt nicht das „Recht auf schlechte Laune“.
Man darf sich ärgern, ja. Man darf meckern, selbstverständlich.
Aber sobald der Ton ins Menschenverachtende kippt, hört das Verständnis auf – und der Gerichtsvollzieher klingelt.
Man könnte sagen:
Wer verbal austeilt, sollte schon mal die Umzugskartons bereithalten.
Denn egal, welche Richtung die Beleidigung nimmt – rechts, links oder einfach nur dumm – das Ergebnis bleibt dasselbe: raus ist raus.
Und vielleicht gilt ab jetzt:
Wer seine Meinung loswerden will, sollte besser twittern.
Da gibt’s wenigstens keine Räumungsklage – nur Shitstorm.
Na gut: Wegen Twittern gibt es dann eine staatliche Hausdurchsuchung. Aber das ist ein anderes Thema.
Das war einfach total dumm. Der Vermieter sitzt generell am längeren Hebel. Da sollte man sich gut überlegen, was man sagt. Man kann kritisieren und auch rummaulen, aber muss sich Beleidigungen, egal welcher Art, verkneifen. Auch in den sozialen Medien nichts Dementsprechendes posten. Shitstorm und Staatsbesuch helfen auch nicht dabei, Frust loszuwerden. Lieber eventuell in den Wald gehen und dort nach Herzenslust schimpfen. Keine Zeugen und frische Luft sind besser, um sich wieder zu beruhigen – ohne negative Folgen. 🙂
Interessante Idee in den Wald zu gehen 😀 Aber in ein Kissen brüllen, ist da schneller erledigt und garantiert sicherer
Hey, Daumen hoch für Sie! In ein Kissen brüllen ist viel besser. In den Wald zu gehen ist vor allem als Frau heutzutage nicht mehr ratsam. Wirklich tolle Idee von Ihnen mit dem Kissen. Merke ich mir. 😉
Man kann das Kissen auch straflos schlagen… 😉
Zorn und Wut.
Wer von uns hat nicht schon einmal im Zorn Dinge gesagt, die ihm später leid taten? War es in Ordnung, was die Frau gesagt hat? Nein, auf keinen Fall. Aber keiner von uns war dabei, und wir wissen nicht, was im Vorfeld passiert ist. Zorn und Wut entstehen nie ohne Ursache – sie haben immer einen Auslöser.
Kann es sein, dass der Vermieter die Frau absichtlich provoziert hat, damit sie etwas sagt, das er später gegen sie verwenden kann? Ganz ehrlich: Ich weiß es nicht. ich war nicht dabei. Es war nicht in Ordnung, was die Frau gesagt hat. Aber ich weiß auch, dass manchmal der Verstand aussetzt, wenn Zorn und Wut überhandnehmen. Wir sind alle nur Menschen. Und nicht jedem fällt es leicht, im Angesicht von Unrecht ruhig zu bleiben.
ich kenne die Akten nicht. Vielleicht wurde sie auch provoziert. Aber auch das ergibt im Strafrecht keine Rechtfertigung, sondern eher “nur” eine Strafzumessung nach unten.