Helmpflicht in Europa

 

Penneke Helmpflicht Europa

In Deutschland erging nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass man bei einem unverschuldeten Unfall keine Mitschuld trägt, wenn man als Radfahrer keinen Helm trägt.

 

 

 

Heftig wurde in der “Presse” reißerisch im Vorfeld dies als möglich “Helmpflicht” für Radfahrer bezeichnet und nach der Entscheidung erleichtert gemeint, dass die “Helmpflicht” in Deutschland doch nicht eingeführt wird.

 

 

 

PS: So habe ich in meinem Blog (verständlicherweise) diesen Begriff der “Helmpflicht” auch genutzt, da dies der “Suchbegriff” bei google.de sein wird. 😉

 

 

 

Im Focus wurde nun berichtet, in welchen Ländern Europas es tatsächlich eine Helmpflicht gibt.

 

 

 

Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) gibt es eine generelle Helmpflicht derzeit nur in Finnland.

 

Die Slowakei und Spanien schreiben das Tragen eines Helmes außerhalb geschlossener Ortschaften vor.

 

Dabei nimmt man in Südeuropa Rücksicht: Bei langen Steigungen oder hohen Temperaturen darf man den Helm absetzen.

 

Für Kinder gibt es verschiedene Altersgrenzen: In Österreich ist ein Helm für Kinder bis zu 12 Jahren vorgeschrieben.

 

In Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien müssen die unter-15-Jährigen einen Kopfschutz aufsetzen.

 

In Estland und Kroatien liegt die Grenze bei 16, in Litauen und Tschechien bei 18 Jahren.

 

Quelle: Focus online

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