Helmpflicht für Radfahrer

Penneke HelmpflichtMorgen entscheidet der Bundesgerichtshof über die Helmpflicht für Radfahrer. Naja, nicht, ob man jetzt einen Helm beim Fahrradfahren tragen muss. Es geht um den Fall, dass eine Dame mit dem Fahrrad die Straße entlang fuhr und an parkenden Autos vorbeifuhr. Bei einem parkenden Wagen öffnete sich die Fahrertür und der Unfall war perfekt. Der Grund dafür, dass der Fall nun bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt, ist das Verhalten der Haftpflichtversicherung der Autofahrerin, denn diese weigerte sich, die Kosten für die Behandlung vollumfänglich zu übernehmen. Zur Begründung führte die Versicherung aus, dass die Versicherungsnehmerin (die Radfahrerin) an einem Teil der Folgen des Unfalls mit schuld sei, denn sie trug keinen Fahrradhelm.

Verhandelt wird nun der Fall der 61 Jahre alten Krankengymnastin Sabine Lühr-Tank aus Glücksburg. Die Frau war vor drei Jahren mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit gewesen. Plötzlich öffnete die Fahrerin eines parkenden Wagens vor ihr die Autotür. Tank prallte dagegen – und stürzte mit dem Kopf auf den Asphalt. Die Folgen waren schlimm. Die Frau erlitt eine mehrfache Schädelfraktur und ein Schädel-Hirn-Trauma. Sie lag viele Monate im Krankenhaus. Bis heute kann sie nicht voll arbeiten. Außerdem kann sie weder riechen noch schmecken. Die Versicherung war zunächst der Meinung, dass die Radfahrerin sogar 50 % Mitschuld trage. Das Oberlandesgericht in Schleswig empfand dies als zu viel, war jedoch der Ansicht, dass hier eine Mitschuld vorliegt und die Radfahrerin zu 20 % mitschuldig sei.

 

Was sagt der ADFC dazu: „Der ADFC weist Forderungen nach einer Helmpflicht als untauglich zurück. Es ist seit langem übereinstimmende Meinung aller Experten und der Bundesregierung, dass eine Helmpflicht weder durchzusetzen noch zu kontrollieren sei. Sie würde aber die Fahrradnutzung drastisch senken und damit den Autoverkehr zunehmen lassen. Dies ist weder umwelt- noch gesundheitspolitisch zu verantworten. Selbstverständlich spricht nichts dagegen, wenn sich Radfahrer individuell mit einem Helm schützen. Der ADFC vertritt allerdings die Auffassung, dass eine generelle Senkung des Unfallrisikos für Radfahrer vorrangig durch eine radfahrerfreundliche Verkehrsplanung erfolgen sollte. Eine Durchsetzung niedrigerer Autogeschwindigkeiten in bewohnten Gebieten kann darüber hinaus die Schwere von Unfallfolgen deutlich verringern.”

 

Warten wir zunächst das Ergebnis des Bundesgerichtshofes ab.

 

Vielleicht gibt es auch für Radfahrer die “allgemeine Betriebsgefahr”? Auszuschließen ist das nicht.

 

Thomas Penneke

 

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