Heiße Fotos – Anwalt und Mandantin streiten

Anwaltskosten müssen bezahlt werden, trotz Kündigung wegen angeblicher sexueller Belästigung (Amtsgericht Hannover, Zivilgericht, Urteil vom 14.10.2025, Az. 526 C 3899/25).

In Hannover stand ein ungewöhnlicher Rechtsstreit an. Ein Anwalt verklagte seine ehemalige Mandantin auf Vergütung. Sie wehrte sich: Über WhatsApp habe er sie sexuell belästigt – mit Nachrichten wie „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“. War das Belästigung oder nur ungeschickter Smalltalk?

Sachverhalt

Ein Rechtsanwalt verlangt von seiner ehemaligen Mandantin 1.052,18 €, weil er eine Verkehrsunfallklage für sie bearbeitet haben soll. Die Beklagte widerspricht – sie habe das Mandat gekündigt, nachdem er sie über WhatsApp kontaktiert habe. In seinen Nachrichten habe er unter anderem ein Foto als „heißes Bild“ bezeichnet, kommentiert „Dein Freund hat so ein Glück“ und gefragt: „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“
Der Anwalt hält dem entgegen, diese Äußerungen seien rein freundschaftlich gemeint, stünden nicht mit der anwaltlichen Tätigkeit in Verbindung und entbehrten sexuellen Inhalts. Seine anwaltliche Leistung sei selbstverständlich korrekt erbracht worden.

Rechtliche Aspekte & Entscheidung

  • Pflicht zur Vermeidung von Belästigung: Im Mandatsverhältnis gilt, dass jegliche Kommunikation, die die Mandantin sexuell belästigen könnte, unzulässig ist.
  • Treuepflicht und Diskretionspflicht: Ein Anwalt muss jederzeit professionell bleiben – auch in der privaten Kommunikation.
  • Honoraranspruch trotz Mandatskündigung? Selbst bei Kündigung durch die Mandantin kann der Anwalt unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sein Honorar haben, wenn die Leistung bereits erbracht wurde und keine gesetzlichen Ausschlussgründe greifen.
  • Beweislast: Die Beklagte muss substantiiert darlegen, dass die Nachrichten tatsächlich sexuelle Belästigung darstellen. Der Anwalt muss seine gegenteilige Sicht dann erst begründen.

Das Amtsgericht entschied: Sie muss zahlen. Die beim AG Hannover zuständige Zivilrichterin betonte, Äußerungen wie die des klagenden Anwalts hätten im Anwaltsverhältnis nichts zu suchen – “aber auch gar nichts”. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, die Rechnung zahlen müsse die Frau dennoch

Meinung und Schluss

Wenn sie aber tatsächlich nur platonische Sprüche waren, dann war der Anwalt vielleicht zu enthusiastisch, aber nicht kriminell (sie behauptete eine sexuelle Belästigung).

Ich meine: Wenn jemand ein Bild als „heiß“ kommentiert, könnte das peinlich sein – aber nicht automatisch eine Grenze überschreiten. Ganz anders ist’s, wenn gedrängt wird, belästigt wird oder Druck ausgeübt wird. Dann wird aus Smalltalk schnell Grenzfall.

Wenn sich also festsetzt, dass solche Nachrichten tatsächlich über die Grenze hinausschießen, wird ein Mandatsverhältnis zur Eintrittskarte in einen Showdown um Ethik und Gebühren. Fest steht: Ein Mandat ist kein Freifahrtschein für Flirt-Versuche. Aber der Fall zeigt, wie dünn die Linie zwischen lockerem Ton und peinlichem Fehltritt ist – besonders, wenn zwischen beiden kein gemeinsamer Humor, sondern ein Mandatsvertrag steht.

Man kann Komplimente machen – aber vielleicht nicht an Mandantinnen, die man gleichzeitig vertreten will.
Und schon gar nicht, wenn man das Wort „heiß“ im Satz hat.

Vielleicht war’s nur nett gemeint, vielleicht war’s auch unprofessionell. Aber wer als Anwalt schreibt „Du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“, der sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen schneller schmilzt als Schokoeis auf der Heizung.

Ihr Anwalt Thomas Penneke

2 Gedanken zu „Heiße Fotos – Anwalt und Mandantin streiten“

  1. Das erste Bild, das ich nach dem Lesen dieses Beitrags vor Augen hatte: Sturm im Wasserglas.
    Es war von dem Anwalt unprofessionell und unvorsichtig, aber doch kein Grund, so darauf zu reagieren. Die Frau hätte es entweder einfach mit Humor nehmen können oder den Anwalt zurechtweisen.
    Mir haben schon Männer gesagt, dass sie unsicher sind, was man zu einer Frau überhaupt sagen darf. Ich finde, man muss doch unterscheiden können, ob etwas eine sexuelle Belästung ist oder eben nicht. Hätte die Frau in witziger Weise gekontert, hätten beide darüber lachen können. Und dann noch die erbrachte Leistung nicht zahlen wollen. Gar nicht okay von der Frau.
    Dem Anwalt würde ich raten, an seiner Menschenkenntnis zu arbeiten und lieber vorsichtig zu sein. Nicht alle Frauen haben Humor.

    1. ja, was darf man noch sagen…. bald wird auch ein Blick in Frage gestellt oder im Gegenzug der Frau verboten sich reizend anzuziehen… ABER: Hier hat der Kollege eine Grenze überschritten. Mindestens im berufsrechtlichen Sinne….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert