Ein altbekannter Schülerstreich vor Gericht

Stuhl weggezogen – kein Vorsatz bzgl. der Verletzungen

Ein Schüler zog einem Mitschüler den Stuhl unter dem Hintern weg. Wer hat das als Kind nicht gemacht? 😉 Mir ist kein Fall bekannt, der mit schlimmen Folgen oder gar vor Gericht endete. Dieser Fall landete aber vor dem Amtsgericht in Hannover.

Im vorliegenden Fall hatte der damals 15-Jährige bei dem Sturz Prellungen und Blutergüsse erlitten. Die Richter entschieden nun: Er geht leer aus. Der heute 17-jährige Mitschüler haftet nicht. Nach Schulunfällen hat eine Zivilklage Aussicht auf Erfolg, wenn dem Verursacher Vorsatz nachzuweisen ist. Der Vorsatz muss sich der Richterin zufolge aber nicht nur aufs Wegziehen des Stuhls, sondern auch auf die gesundheitlichen Folgen beziehen.

465 C 15083/14 Amtsgericht Hannover

 

Thomas Penneke

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