Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

Googeln genügt – Pressesprecherin muss zurück!

Eine Pressesprecherin, die wegen einer Beziehung zu einem oppositionellen Stadtrat kaltgestellt wurde, muss wieder eingestellt werden (ArbG Augsburg, Urteil vom Oktober 2025 – Az. noch nicht bekannt).

Wenn Richter anfangen zu googeln, ist meist etwas schiefgelaufen. So auch in Augsburg: Eine Pressesprecherin klagte auf Wiedereinstellung, weil sie angeblich wegen ihrer Beziehung zu einem Stadtrat aus der Opposition degradiert worden war. Der Richter suchte im Internet Beweise für die angebliche „wichtige neue Aufgabe“ der Klägerin – und fand: nichts Relevantes außer fragwürdige Stadtprojekte und eine angebliche Magnetschwebebahn.

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Kündigung nach Selbstbefriedigung

Selbstbefriedigung während der Arbeitszeit in der Betriebskantine rechtfertigt fristlose Kündigung (ArbG Gera, Urteil vom 23. Oktober 2024, Az. 1 Ca 821/24)

Wer während der Arbeit Hand an sich legt, muss mit der Kündigung rechnen. Ein Mann wurde in der Kantine bei der Selbstbefriedigung erwischt – und verlor seinen Job.

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