Selbstbefriedigung während der Arbeitszeit in der Betriebskantine rechtfertigt fristlose Kündigung (ArbG Gera, Urteil vom 23. Oktober 2024, Az. 1 Ca 821/24)
Wer während der Arbeit Hand an sich legt, muss mit der Kündigung rechnen. Ein Mann wurde in der Kantine bei der Selbstbefriedigung erwischt – und verlor seinen Job.
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