Dildo egal, „Du“ verboten

Was als Routine begann, endete in einem der kurioseren Fälle militärischen Disziplinarrechts: Bei einer Zimmerkontrolle im Assistenzeinsatz stieß eine Unteroffizierin auf ein Sexspielzeug im Zimmer eines Grundwehrdieners. Die Situation soll das eskaliert sein.

Der Soldat fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt und wandte sich an seinen Vorgesetzten. Der Vorwurf: Mobbing und unangemessenes Verhalten. Heute: Aus anderen Ländern – Österreich!

Sachverhalt

Kurz noch einmal: Bei einer Zimmerkontrolle war einer Unteroffizierin das Sexspielzeug eines Gefreiten ins Auge gesprungen.

Die Situation eskalierte sodann – zumindest nach Darstellung des Soldaten. Während dieser lediglich in Unterwäsche im Raum saß, soll die Soldatin die Situation mit deutlichen Worten kommentiert haben. “Was macht der Schw*nz da? Schiebst du dir den in den A…?”, soll die Vorgesetzte gewütet haben. Zudem habe sie den Zustand des Zimmers kritisiert. Auch soll sie die vorherrschende Unordnung in seiner Unterkunft mit folgenden Worten kommentiert haben: “Schaut’s bei dir zu Hause auch so aus?”

Der Grundwehrdienst beschwerte sich anschließend beim Kommandanten wegen Verletzung seiner Privatsphäre und Mobbings. Letzteres wegen der Kritik an der Unordnung. Das erste weil er gerade vom Duschen gekommen sei.

Entscheidung / Auswirkung

Fast zwei Jahre später landete der Fall vor der Bundesdisziplinarbehörde. Dort wurde die Angelegenheit umfassend aufgearbeitet – mit einem bemerkenswerten Ergebnis: Nicht die angeblichen Beleidigungen führten zur Strafe, sondern das verwendete „Du“. Die Soldatin hatte den Untergebenen geduzt – und damit gegen die militärische Dienstvorschrift verstoßen, die im dienstlichen Umgang grundsätzlich die Sie-Form verlangt. Die Folge: 200 Euro Geldstrafe.

Vom eigentlichen Vorwurf – den derben Äußerungen – wurde die Soldatin freigesprochen.

Interessant ist die juristische Schwerpunktsetzung: Das Disziplinarrecht greift dort, wo es sicher greifen kann – und das war hier die Form der Anrede.

Meinung und Schluss

Manchmal schreibt das Leben die besten – oder sagen wir: absurdesten – Fälle. Ein Sexspielzeug sorgt für Aufregung in der Kaserne. Eine hitzige Reaktion folgt. Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet. Und am Ende?

Der Dildo ist egal. Das „Du“ wird bestraft.

Das hat fast schon etwas Lehrbuchhaftes: Wenn man den großen Vorwurf nicht beweisen kann, nimmt man eben den kleinen – aber sicheren. Natürlich: Regeln sind Regeln. Im Militär erst recht. Und die Einhaltung der Dienstvorschriften gehört dazu. Aber ein bisschen schmunzeln darf man schon. Denn die eigentliche Botschaft dieses Falls lautet:

In der Kaserne darf vieles passieren – aber bitte immer höflich.

Dieser Fall wirkt wie eine satirische Überzeichnung von Militärbürokratie: In der Stube liegt ein Sexspielzeug, der Ton soll entgleist sein, und doch wird am Ende nur das Du bestraft.

Juristisch ist das aber weniger absurd, als es auf den ersten Blick erscheint. Wer sich auf ein streng hierarchisches System einlässt, bekommt eben keine WG-Kommunikation, sondern formalisierte Distanz. Das Du funktioniert an der Theke, aber nicht in der Kaserne.

Vorgesetzte sollten sich bewusst sein, dass Macht plus Vertraulichkeit im Ton eine explosive Mischung ist.

Unaufgeregt Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert