„Türken mit deutschem Pass“

Ein beamteter Professor verletzt seine Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 61 Abs. 1 S. 3 BBG), wenn er deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund öffentlich nach Herkunft unterscheidet ( BVerwG, Urteil vom 09.10.2025 – 2 A 6.2)

Ein Buch, ein Satz – und 24 Monate Gehaltskürzung. Ein Professor des Bundesnachrichtendienstes (BND) sorgte mit Formulierungen über „Türken mit deutschem Pass“ für Aufsehen. Das Bundesverwaltungsgericht sah darin kein politisches Statement, sondern ein Dienstvergehen, das das Vertrauen in den öffentlichen Dienst beschädige.

Sachverhalt

Der Professor unterrichtet angehende Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes beim BND. 2021 veröffentlichte er das Buch

„Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“.

Darin schrieb er, manche deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Wurzeln seien „Türken mit deutschem Pass“, die „ehrlich ihre Identität lebten“ und „Patrioten ihrer Heimat – der Türkei –“ seien.

Der BND wertete dies als Pflichtverletzung und kürzte dem Professor 2024 seine Dienstbezüge für zwei Jahre um zehn Prozent.
Zwar habe er die Verfassungstreuepflicht nicht verletzt, wohl aber das Gebot, sich achtungs- und vertrauensgerecht zu verhalten.

Entscheidung / Auswirkungen

Das BVerwG stellte klar:

  • Wissenschaftsfreiheit schützt Forschung und Meinung, nicht aber die Verletzung dienstlicher Loyalität.
  • Der Professor habe durch seine Unterscheidung zwischen „Deutschen“ und „Türken mit deutschem Pass“ ein bewertendes System geschaffen, das dem Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes widerspreche.
  • Als Ausbilder beim BND trage er eine besondere Verantwortung – seine Worte hätten Gewicht und Einfluss.

Damit blieb es bei der Gehaltskürzung.


Meinung & Schluss

Der Fall ist interessant – weniger wegen des Urteils, sondern wegen der Reaktion. Denn: Jeder sechste Deutsche besitzt mittlerweile zwei Pässe, und viele mit türkischen Wurzeln verstehen sich völlig selbstverständlich als Deutsche und Türken zugleich. Das ist kein Widerspruch, sondern Realität in unserem Staat.

Ob der Satz des Professors eine Abwertung war? Eher ungeschickt formuliert – aber kaum volksverhetzend. Dass ein BND-Professor sich in ethnischen Kategorien ausdrückt, ist vor allem politisch dumm.

Dienstrechtlich kann man’s aber nachvollziehen:
Wer Staatsdiener ausbildet, sollte präzise formulieren – und nicht klingen wie am Stammtisch.

Manchmal reicht eben schon ein einziger Satz, um zu zeigen, dass kluge Köpfe nicht automatisch gute Diplomaten sind.

Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

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