Jetzt mal kein Strafrecht! 😉 Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheidet heute darüber, ob eine 66-Jährige auf diese quälende Frage noch eine Antwort bekommt. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen kämpft mit ihrer Verfassungsklage für die Möglichkeit, den inzwischen fast 90-Jährigen zu einem DNS-Test zu zwingen. Der Mann hatte 1950 die Geburt beim Standesamt angezeigt, die Vaterschaft aber stets abgestritten.
Ich bin gespannt, wie die Richter entscheiden. Dies hat weitreichende Folgen. Die SVZ wählte (gestern schon) eine nicht ganz passende Überschrift. Kuckuckskinder sind was anderes – ABER auf diese Fälle könnte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen haben.
Dazu später mehr, je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt.
Hier will ein Kind Auskunft zu seinem leiblichen Vater habe
ANSPRUCH AUF VATERSCHAFTSTEST??? BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ENTSCHEIDETEin Urteil des #Bundesverfassungsgerichts…
Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Sonntag, 17. April 2016