Auch eine geschmacklose und überzogene Fotomontage, die zeitgenössische Politiker in den Kontext der Nürnberger Prozesse stellt, kann als zulässige Machtkritik von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie mehrdeutig bleibt und keine eindeutige Schmähung darstellt (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 08.09.2025 – 25 NBs 4/25).
Provokante Memes, historische Vergleiche und politische Wut gehören längst zum Alltag sozialer Netzwerke. Strafgerichte müssen dabei immer häufiger entscheiden, wo die Grenze zwischen zulässiger Kritik und strafbarer Beleidigung verläuft. Das Landgericht Lüneburg hat nun klargestellt: Auch drastische, ja sogar „maßlosdümmliche“ Vergleiche können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Sachverhalt
Ein Mann hatte in einer Facebook-Gruppe mit rund 2.500 Mitgliedern eine Fotomontage gepostet, die an das ikonische Bild der Nürnberger Prozesse erinnerte. Über dem Bild stand der Satz „Ich hatte letzte Nacht einen Traum“. Auf der Anklagebank saßen jedoch nicht NS-Hauptkriegsverbrecher, sondern bekannte Bundespolitiker, darunter Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier und Jens Spahn. Begleitet wurde das Bild von dem Kommentar: „Der Prozess wird stattfinden, über kurz oder lang. Das deutsche Volk wartet darauf.“
Drei der abgebildeten Politiker – Anton Hofreiter, Claudia Roth und Markus Söder – erstatteten Strafanzeige. Das Amtsgericht Celle sprach den Facebook-Nutzer zunächst vom Vorwurf der Beleidigung frei. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, über die nun das Landgericht Lüneburg zu entscheiden hatte.
Entscheidung
Das Landgericht bestätigte den Freispruch. Zwar stellte die Kammer klar, dass der Beitrag im Ausgangspunkt durchaus den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfülle. Die Fotomontage verletze die Betroffenen „in unverschämter Art und Weise“ in ihrem Ethos als engagierte Amtsträger und sei objektiv ehrverletzend.
Eine Strafbarkeit verneinte das Gericht dennoch. Der Angeklagte habe ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des § 193 StGB wahrgenommen. Die Äußerung sei als Machtkritik zu verstehen und damit von der Meinungsfreiheit geschützt. Entscheidend sei die Mehrdeutigkeit des Beitrags: Weder werde ausdrücklich zur Gewalt aufgerufen noch eindeutig klargestellt, was mit dem behaupteten „Prozess“ gemeint sei.
Auch eine Volksverhetzung lehnte das Gericht ab. Die NS-Verbrechen würden nicht verharmlost, sondern lediglich in einen – wenn auch fragwürdigen – Vergleich gestellt. Für eine Strafbarkeit nach § 130 StGB reiche das nicht aus.
Meinung und Schluss
Das Urteil ist juristisch sauber und für unserer Freiheit (wenn wir sie behalten wollen) notwendig – auch wenn es wehtut. Das Gericht sagt im Kern: Meinungsfreiheit schützt nicht nur kluge, elegante Kritik, sondern auch grobe, überzeichnete und intellektuell dünne Beiträge. Wer Macht ausübt, muss mehr aushalten als andere – selbst dann, wenn der Vergleich historisch schief, moralisch unerquicklich und argumentativ unerquicklich ist.
Gleichzeitig zieht das Urteil eine klare Grenze: Nicht alles ist erlaubt, aber Strafrecht ist kein Instrument zur ästhetischen oder moralischen Nachschulung. Wer jede geschmacklose Provokation kriminalisieren will, verabschiedet sich vom offenen Diskurs. Meinungsfreiheit ist kein Schönwettergrundrecht – sie gilt gerade dann, wenn es unangenehm wird. Schon die “Trulla” der JVA kam nicht durch.
Und das “Mimimi” von Politikern kann ich nicht mehr hören. Dann sucht Euch einen anderen Job.
Ach je, die Politiker sind doch sooo sensibel! Spaß beiseite: das LG Lüneburg hat völlig richtig geurteilt. Meinungsfreiheit darf nicht ganz verloren gehen. Sie ist schon eingeschränkt genug.
Und ja, wer als Politiker gar nichts aushält, sollte sich einen anderen Job suchen. Aber wo, wenn entsprechende Fähigkeiten fehlen? Und die Bezahlung in der freien Wirtschaft nicht so toll ist?
Vielleicht mal mehr Rücksicht auf die Sensibilität der Bürger nehmen. Und in deren Interesse handeln.
Ich höre vom Bürger kein Mimimi. Aber von diesen Großmäulern und Möchtegern-Leuchttürmen jedes Mal, wenn ich von einem Strafverfahren höre….
So ist es leider. Die deutschen Bürger lassen sich zuviel gefallen. Und haben vielleicht auch schon resigniert angesichts der vielen Möchtegern-Leuchttürme. Großmäuler kompensieren ihre fehlenden Fähigkeiten gerne mit Empörung und eben großer Klappe. Einsicht und Selbstreflexion ist von denen nicht zu erwarten.
Meinungsfreiheit – oder die Freiheit, brav zu schweigen
In Deutschland wird heute ernsthaft behauptet, wir lebten in einer Gesellschaft mit umfassender Meinungsfreiheit. Gleichzeitig gilt bereits das, was in vielen Teilen der Welt als normale politische Kritik verstanden wird, hierzulande als „problematisch“, „grenzwertig“ oder gleich als Fall für Staatsanwälte. Ja, es gibt Länder, in denen man noch weniger sagen darf – und genau diese Länder nennen wir autoritär. Die Frage ist nur: Wie groß ist der Abstand inzwischen noch?
Uns wird täglich erklärt, wie privilegiert wir seien, wie frei, wie offen. Doch Freiheit, die nur gilt, solange sie niemanden stört, ist keine Freiheit, sondern ein kontrolliertes Ventil. Eine Demokratie, die nur wohlformulierte, höfliche und staatlich genehme Kritik duldet, ist keine wehrhafte Demokratie – sie ist eine empfindliche.
Wer ernsthaft Meinungsfreiheit verteidigen will, muss akzeptieren, dass sie hässlich sein kann. Polemisch. Überspitzt. Verletzend. Genau dafür existiert sie. Niemand braucht Meinungsfreiheit, um Konsens zu äußern. Man braucht sie, um Macht zu kritisieren.
Wenn Politiker schlechte Politik machen und das Vertrauen der Bevölkerung verspielen, dann ist nicht das Volk „radikalisiert“, sondern die politische Leistung schlicht miserabel. Sinkende Zustimmung ist kein Angriff auf die Demokratie – sie ist das Feedback. Wer dieses Feedback kriminalisiert, zeigt vor allem eines: Verachtung für den Souverän.
Besonders unerquicklich wird es, wenn man bedenkt, dass große Teile der Medienlandschaft als faktische Hofberichterstattung fungieren. Wenn trotz Dauerbeschwichtigung, Framing und Relativierung die öffentliche Meinung trotzdem abstürzt, dann sollte das ein Alarmsignal sein. Stattdessen wird der Überbringer der schlechten Nachricht zum Problem erklärt.
Und dann beginnt das eigentliche Schauspiel: Hausdurchsuchungen wegen zugespitzter Vergleiche, Ermittlungen wegen beleidigender Formulierungen, moralische Empörung als Ersatz für politische Selbstkritik. Wer glaubt, so Respekt zu erzeugen, hat Demokratie nicht verstanden. Angst schafft keinen Zusammenhalt, Einschüchterung keine Loyalität.
Wenn Politiker nicht wollen, dass man schlecht über sie spricht, dann sollten sie ihren Job besser machen. So einfach ist das. Liebe und Vertrauen lassen sich nicht per Strafandrohung erzwingen. Wer versucht, Kritik durch Repression zu ersetzen, offenbart nur die eigene inhaltliche Leere.
Denn das eigentliche Risiko liegt nicht in scharfen Worten, sondern im erzwungenen Schweigen. Wer Menschen verbietet, ihre Wut auszusprechen, erzeugt keine „verantwortungsbewussten Bürger“, sondern einen brodelnden Druckkessel. Geschichte lehrt ziemlich eindeutig, wie solche Experimente enden.
Meinungsfreiheit ist kein Wohlfühlrecht. Sie ist ein Sicherheitsventil. Wer sie zuschraubt, sollte sich nicht wundern, wenn es irgendwann knallt.
“Wer ernsthaft Meinungsfreiheit verteidigen will, muss akzeptieren, dass sie hässlich sein kann. Polemisch. Überspitzt. Verletzend. Genau dafür existiert sie. Niemand braucht Meinungsfreiheit, um Konsens zu äußern. Man braucht sie, um Macht zu kritisieren.” – sehr richtig und auf den Punkt gebracht.
Zu allem anderen kann ich nur sagen, dass bestimmte Witze über den Kaiser, A. Hitler oder E. Honnecker auch bestraft wurden. Vielleicht sind wir bald wieder dort. Hoffentlich nicht!