Verfassungstreue oder Gesinnungsprüfung?

Die frühere Vorstandstätigkeit in einer vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuften Organisation kann Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Ein kurzfristiger Austritt unmittelbar vor Abgabe einer Loyalitätserklärung genügt regelmäßig nicht, um diese Zweifel auszuräumen. (VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2026 – 12 K 528/26).

Wer Beamter werden will, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das ist unstreitig. Aber wer entscheidet eigentlich, wann dieses Bekenntnis fehlt?
Und auf welcher Grundlage?

Sachverhalt

Die Antragstellerin war von September 2021 bis April 2024 Mitglied der Jungen Alternative Hessen, ab 2023 Vorstandsmitglied, Mitglied des Bundesverbands der JA und seit 2023 Mitglied der AfD. Die JA Hessen wurde vom Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft. Am 19. April 2024 erklärte sie ihren Austritt. Am 20. April 2024 unterzeichnete sie im Bewerbungsverfahren zur Rechtspflegeranwärterin eine Erklärung zur Verfassungstreue. Zum 1. September 2024 wurde sie ernannt. Zum 1. Dezember 2024 nahm das OLG Stuttgart die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurück.

Entscheidung / Auswirkungen

Der Eilantrag vor dem VG Karlsruhe blieb erfolglos. Das VG Karlsruhe bestätigte die Rücknahme.

Entscheidend war nicht nur die bloße Mitgliedschaft, sondern die Vorstandsfunktion. Wer eine führende Rolle einnehme, könne sich nicht darauf berufen, lediglich „Mitläufer“ gewesen zu sein. Besonders problematisch sah das Gericht den von der JA propagierten ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, der nach Auffassung des Gerichts mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sei. Der Austritt einen Tag vor Abgabe der Verfassungstreueerklärung sei zu kurzfristig, um eine tragfähige innere Distanzierung anzunehmen.


Meinung und Schluss

Hier wird es heikel. Die gerichtliche Argumentation stützt sich wesentlich auf die Einstufung der JA Hessen als „gesichert extremistisch“ durch den Verfassungsschutz.

Dabei ist zu berücksichtigen: Der Verfassungsschutz ist keine unabhängige Verfassungsinstanz, sondern eine dem Innenministerium unterstellte Behörde. Seine Bewertungen sind Verwaltungsakte bzw. behördliche Einschätzungen – keine gerichtlichen Feststellungen.

Gerade aktuell zeigt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wie umstritten solche Einstufungen sind. Das Verwaltungsgericht Köln hat in jüngerer Zeit im Zusammenhang mit der Bewertung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ deutlich gemacht, dass staatliche Extremismuseinstufungen strengen rechtlichen Maßstäben unterliegen und gerichtlich voll überprüfbar sind.

Mit anderen Worten: Die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist kein verfassungsrechtliches Dogma.

Nun bewegt sich die Entscheidung in diesem Spannungsfeld.

Einerseits:
Das Berufsbeamtentum verlangt Loyalität zur Verfassung. Führende Funktionen in Organisationen, die zentrale Verfassungsprinzipien relativieren, werfen berechtigte Fragen auf.

Andererseits:
Wenn die Bewertung der Verfassungstreue maßgeblich an Einschätzungen einer exekutiven Behörde anknüpft, die politisch weisungsgebunden ist, entsteht ein strukturelles Problem.

Der Staat darf prüfen, wem er hoheitliche Aufgaben überträgt.
Er darf aber nicht in eine faktische Gesinnungsprüfung abrutschen, die sich auf politisch umstrittene Behördenbewertungen stützt.

Gerade in Zeiten politischer Polarisierung gilt:

Verfassungstreue ist ein juristischer Maßstab – kein politischer Kampfbegriff. Und sie darf nicht davon abhängen, welche Partei gerade das Innenministerium führt.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht nur:
War der Austritt zu spät?

Sondern zuerst:
Wie unabhängig ist die Bewertungsgrundlage, auf der solche existenzentscheidenden Maßnahmen beruhen?

Besorgt Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke

6 Gedanken zu „Verfassungstreue oder Gesinnungsprüfung?“

  1. Die Bewertungsgrundlage ist keineswegs unabhängig und somit fragwürdig. Vor allem, wenn es um die AfD geht, schlägt der VS gleich Alarm. Ob es gerechtfertigt ist, ist fraglich. Denn das Innenministerium legt besonderen Wert auf den Kampf gegen Rechts, und dementsprechend überzogen sind die Einschätzungen des VS.
    Das Ganze sieht nach Gesinnungsprüfung aus und sollte kein Maßstab sein für die Eignung als Beamter.

    1. na ein grünen Politiker aus Berlin hat doch gesagt, dass sie “gute Leute” überall postiert hätten. Er zählte den VS dabei mit auf….. fand ich dumm von ihm (finde ihn aber nicht dumm).

      1. Ja, das mit den „guten Leuten” überall, auch im VS, ist eine Katastrophe. Es geht nur noch um die richtige, äh Entschuldigung, gewünschte Gesinnung. Ansonsten ist man raus. 🙁

  2. Das Grundgesetz, also unsere Verfassung, wurde seit seinem Bestehen etwa 67 bis 70-mal geändert, je nach Zählweise der einzelnen Änderungsgesetze. Daraus wird deutlich, dass das Grundgesetz nicht unfehlbar ist und durchaus der Auslegung unterliegt.

    Wenn man sich allein die Präambel ansieht, heißt es dort ausdrücklich „das Deutsche Volk“ und „die Deutschen“. Es wurde also klar definiert, wer ursprünglich von diesem Grundgesetz angesprochen ist. Vor dem Hintergrund der massiven Zuwanderung sollte es deshalb auch rechtlich möglich sein, sich auf diesen Punkt zu berufen, ohne sofort als radikal oder extrem abgestempelt zu werden.

    Meiner Meinung nach sollte als Deutscher nur derjenige anerkannt werden, der eine einzige Staatsbürgerschaft besitzt. Ich halte es für schwierig, zwei Staaten gleichermaßen loyal zu sein – man kann nicht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen.

    Artikel 1 des Grundgesetzes stellt fest, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Das ist richtig und ein zentraler Grundsatz. Gleichzeitig muss dieser Schutz auch für das deutsche Volk gelten und darf nicht gegen dessen Interessen ausgespielt werden.

    Meiner Ansicht nach ist an der AfD nichts grundsätzlich Verfassungsfeindliches. Die Partei stellt aus ihrer Sicht legitime Forderungen und legt das Grundgesetz lediglich anders aus – ein Grundgesetz, das, wie bereits erwähnt, in seiner Geschichte etwa 70-mal geändert wurde. Deshalb halte ich es für problematisch, wenn Mitglieder dieser Partei pauschal als verfassungswidrig eingestuft werden.

    1. Ich finde pauschale Behauptungen einer Behörde sehr problematisch. Macht sollte nur die Regierung ausüben und nicht eine “Dokumentationsbehörde” mit dem Anstrich eines Bespitzelungsapparates.

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