Nacktfotos aus der eigenen Wohnung fallen nicht unter den Upskirting-Tatbestand des § 184k StGB. Geschützt ist nur, was „gegen Anblick“ durch Kleidung verdeckt ist – nicht, was „gegen Einblick“ räumlich abgeschirmt wird (hierzu: BGH – Beschluss vom 16.04.2025 – 3 StR 40/25).
Was schützt das Strafrecht eigentlich – den Rock oder die Wohnung? Der Bundesgerichtshof musste klären, ob intime Fotos, die freiwillig in der Wohnung entstanden sind, unter den Upskirting-Paragrafen fallen. Die Antwort aus Karlsruhe ist deutlich: Nein.
Wohnung ist nicht unter dem Rock weiterlesen